Lagerung von Diesel in IBC 31 H

Liebe/-r Experte/-in,

wir lagern mehrere IBC 31H (starre Kunststoff IBC)mit je 1000l Diesel in einer Containerabsetzmulde auf dem Betriebsgelände. Ist das zulässig oder sollten wir das besser anders handhaben? Durch den Container sind die IBC ja doppelt geschützt.

Danke schonmal!

Freundliche Grüße,

Nicole

Die IBC müssen in einer Auffangwanne gelagert werden.Sonst gibt es Ärger mit der Umweltbehörde.
Viele Grüsse
Peter Bürmann

Hallo Nicole,
das ist eine gute Frage. Eines weiß ich sicher, LAGERN darfst Du es nur mit einer Genehmigung. Ich bin mir aber nicht sicher ob Ihr es wirklich lagert oder ob ihr es Tanks für Baustellen zur Betankung von Maschinen benutzt. Als reine Tankstelle vor Ort für LKW,s dürft ihr es auch nicht benutzen auch das währe Genehmigungspflichtig. Also Maile mir doch mal den Zweck der IBC. Ich bin am Freitag auf Geschäftsreise deshalb kann ich erst am Montag Prüfen was erlaubt ist oder nicht. Aber dafür benötige ich den Zweck der IBC.

Gruß connection

2ter Versuch:
Hallo Nicole,
das ist eine gute Frage, eines weiß ich sicher, LAGERN dürft ihr es nur mit einer Genehmigung. Ich bin mir aber nicht sicher ob ihr es wirklich lagert oder ob Ihr es für die Betankung von Baustellenfahrzeugen benutzt. Als reine Tankstelle für LKW,s dürft ihr es auch nicht benutzen auch das währe Genehmigungspflichtig.
Bitte maile mir doch mal den Zweck der IBC.
Ich bin am Freitag auf Geschäftsreise deshalb kann ich es erst am Montag prüfen, aber dafür benötige ich den Zweck.

Gruß connection

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Es wird gelagert und es werden Fahrzeuge ab und zu mit Diesel betankt.

Was ich dazu jetzt wissen müsste, ob es maximale Lagermengen von Diesel in IBC gibt (im Betrieb bzw. auf dem Gelände).

Danke schonmal!

MfG, Nicole

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Es wird gelagert und es werden Fahrzeuge ab und zu mit Diesel betankt.

Was ich dazu jetzt wissen müsste, ob es maximale Lagermengen von Diesel in IBC gibt (im Betrieb bzw. auf dem Gelände).

Danke schonmal!

MfG, Nicole

Hallo
Es gilt die TRGS 510 für die Lagerung.Die Vorschrift findet man im Internet bei der BAUA.
Wenn getankt wird gelten auch die Vorschriften für Tankstellen.
Viele Grüsse
Peter Bürmann

Moin,
also ich hab mal rumgfragt und nachgelesen,
Lagern ja, unter gewissen Bedingungen. Fahrzeuge betanken - nein. Da gibt es klare Regeln für „Eigentankstellen“, die ihr vermutlich nicht erfüllt.
lest aml im Anhang nach.

Gruß connection

ANHANG
Eine Erlaubnis zur Lagerung brennbarer
Flüssigkeiten muß bei der zuständigen
Behörde eingeholt werden, wenn 10 000
Liter brennbare Flüssigkeiten überschritten
werden.

5.2.2 Lager im Freien
Sollten auf Bauhöfen anstelle von Lagerräumen
Lager im Freien geschaffen werden,
so sind für die Lagerung gemäß
TRbF 20 folgende Anforderungen zu
beachten:
• Abstand von Gebäuden mindestens
10 Meter, wenn die den Behältern
zugekehrten Außenwände der Gebäude
nicht feuerbeständig sind oder nicht
feuerbeständig geschützte Öffnungen
haben oder ihre Dacheindeckung nicht
widerstandsfähig gegen Flugfeuer und
strahlende Wärme ist. Diese Anforderung
gilt nicht, wenn zwischen den
Behältern und den Gebäuden feuerbeständige
Bauteile in ausreichender
Höhe und Breite vorhanden sind.
• Bis zu einem seitlichen Abstand von
5 Metern von den Wandungen der
Behälter sind Explosionsschutzmaßnahmen
zu ergreifen (z.B. keine Zündquellen).
• Die Lager dürfen dem allgemeinen Verkehr
nicht zugänglich sein.
• Das Betreten durch Unbefugte ist zu
verbieten. Auf das Verbot ist deutlich
sichtbar hinzuweisen.

6.2 Kennzeichnung
von Gefahrgütern
Versandstücke mit Gefahrgütern müssen
deutlich sichtbar mit einem Gefahrzettel
versehen sein. Gefahrzettel sind Aufkleber
in der Form auf die Spitze gestellter
Quadrate mit bestimmten, den Gefahren
zugeordneten Symbolen

Neben dem Gefahrzettel ist auf der Verpackung
die UN-Nummer des Gefahrgutes
anzugeben.

Gefahrzettel
für entzündbare
flüssige
Stoffe
(z.B. Benzin,
Dieselkraftstoff KL.3

Regeln für
Eigenverbrauchstankstellen, siehe Seite 79,

Pumpe allein ist nicht ausreichend!)
Die Entnahme von DK im freien Gefälle ist
unabhängig vom Behältervolumen unzulässig.
Tipp zum sicheren Betrieb:
Verwenden Sie zur Entnahme von DK immer eine
selbstschließende Zapfpistole_. Installieren Sie immer
einen separaten Not-Aus-Schalter für die Dieselpumpe.
2.2 Abfüllplatz für Fahrzeuge
Die Betankung von Fahrzeugen mit DK darf ausschließlich
auf dem Abfüllplatz erfolgen. Dieser muss, unabhängig
vom Behältervolumen, auf die zu erwartenden Belastungen
durch Fahrzeuge ausgelegt und gegen DK dicht
und beständig ausgeführt werden (Beton, Asphalt usw.).
Die Befestigung mit Schotter, Verbundsteinpflaster
etc. ist nicht zulässig!
Der Abfüllplatz für Fahrzeuge entspricht in der Regel der
Kreisfläche die sich aus der Länge des Zapfschlauches
zuzüglich 1 m Sicherheitszuschlag ergibt.
Eine Minimierung des Abfüllplatzes ist dann zulässig,
wenn nachfolgende Vorgaben eingehalten werden:

  1. Die Position des Einfüllstutzens der zu betankenden
    Fahrzeuge ist eindeutig und dauerhaft auf dem
    Abfüllplatz markiert (z.B. mit Farbe).
  2. In der Betriebsanweisung_ ist eindeutig festgelegt,
    dass nur an dem gekennzeichneten Abfüllpunkt
    Fahrzeuge betankt werden dürfen.

Bei Behältern bis einschließlich 1.000 Liter ist auch die
Verwendung eines Absperrhahnes zulässig, wenn die
elektrische Pumpe nach Beendigung des Betankungsvorganges
mit einem zusätzlichen Schalter vom
Stromnetz getrennt wird. (Der Ein-Aus-Schalter an der
Pumpe allein ist nicht ausreichend!)