Laminat Abnutzung in Gewerberäumen

Herr M. hat als Mieter sechs Jahre Gewerberäume gemietet. Zum Einzug wurde vom Vermieter neues Laminat gelegt. In diesen sechs Jahren wurde das Laminat an den Stellen beschädigt, wo der Schreibtischstuhl immer stand. Wer muss jetzt bei Auszug für die Reparatur des Laminats aufkommen?

Huhu,

nun sind es wirklich Schäden, dann ist es keine Abnutzung die in der Miete enthalten sind. Dann muss der Schaden ersetzt werden. Abzug neu für alt bitte beachten.

Schäden, die nur durch das herumrollern mit dem Schreibtischstuhl entstanden sind…

noch Kryptischer gehts auch, wie meine Antwort

Rollen?

Ja, Rollen.

ja Welche rollen denn - für Hartböden oder Weichböden.

habe erst neulich jemanden den Boden Austauschen lassen, da dieser falsche Rollen hatte und so den Boden beschädigt, dabei wollte er von uns einen neuen Boden haben.

Das weiß man nicht genau, aber bei Kauf wurde gesagt für Laminatboden.

Schon mehrfach habe ich kritisiert, dass es hier keine Trennung zwischen einem Experten für Renovierungs- und Mietrechtsfragen gibt.
Ich kenne mich beim Renovieren aus, nicht aber im Mietrecht.

Trotzdem der Versuch einer Antwort :
Vom Gefühl her vermute ich, dass der Vermieter die Kosten tragen  muss, denn er hat die Räume offensichtlich als Gewerberäume vermietet und dort ist eine punktuelle Abnutzung vor dem Schreibtisch als „normal“ einzustufen.

Gruß Martin

Servus,

die Maschine wirft hier schlicht Dein Interessengebiet „Renovierung“ mit dem Stichwort aus der Frage zusammen. Du kannst diesen lästigen Effekt abstellen, wenn Du konkreter schreibst, was für Renovierungen zu Deinen Interessen gehören, z.B. „Türzargen abbeizen - Installation erneuern - Fenster austauschen - Außendämmung anbringen“

Schöne Grüße

MM

Hallo

Wer dafür aufkommen muss, hängt von den Antworten auf folgende Fragen ab:
Gehört die Büronutzung mit Bürostuhl/-Rollen zum vertragsgemäßen Mietgebrauch?
Gehört es zu den Obhuts- und Sorgfaltspflichten des Mieters (Stichwort: pfleglicher und schonender Gebrauch) den vermietereigenen Bodenbelag vor Schäden durch das Stuhlrollen-Rollen zu schützen? bzw. waren die Schäden durch zumutbare Schutzmassnahmen vermeidbar?
http://www.mietkautionsbund.de/lexikon/obhutspflicht…

In manchen Mietvertragsvordrucken wird der sorgsame Umgang z.B. hinsichtlich Verwendung von geeigneten Stuhlrollen und auch Bodenschutzmatten präzisiert. Aber auch manche Gerichte sahen diese kleinen Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden für selbstverständlich an.

Gegebenenfalls muss das eben für diesen Einzelfall gerichtlich geklärt werden, evtl. sogar durch ein Sachverständigengutachten - dann dürfte sich der ursprüngliche Streitwert mal locker auf das 3-5fache erhöht haben …

Wohl dem, der eine Versicherung hat, die für den „falschen Gebrauch“ aufkommt :wink:
http://www.mrs-makler.de/schaden-durch-schreibtischs…

Grüsse Rudi

Huhu,

also wenn es Rollen für Laminat sein sollten ist der Mieter ziemlich fein raus. Da die erhöhte Abnutzung durch den Vertragsgemäßen Gebrauch ergeben hat (Wenn das Gewerbe Vertraglich vereinbart wurde) Interessant ist dann noch die Sache, welcher Boden verwendet Wurde, da gibt es bei Laminat auch Gewerbeboden und Haushaltsboden. Dann noch verschiedene Klassen der Haltbarkeit.