Laminat entfernen bei Auszug?

Hallo zusammen,

mein Mann und ich wohnen in einer Mietwohnung, die wir zum 28.02.2019 gekündigt haben. Nun möchte die Vermieterin, dass wir den Laminatboden, der bei unserem Einzug schon in der Wohnung vorhanden war, vor unserem Auszug auf unsere Kosten entfernen. Im Übergabeprotokoll, dass wir bei unserem Einzug erhalten haben, steht notiert, dass der Laminatboden vom Vormieter übernommen wird. Kann mir bitte jemand sagen, ob ich den Boden wirklich auf meine Kosten entfernen lassen muss, oder gehört der Boden mit zur Mietsache, da ich diesen nicht verlegt habe, sondern den Bodenbelag den der Vormieter verlegt habe nur übernommen habe? Leider kann man verschiedene Aussagen im Internet dazu finden, jedoch nirgendwo nachschlagen oder schauen, wie es rechtlich aussieht, bzw. was die Rechtssprechung dazu sagt.
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.

Hallo!

Ja, müsst ihr aller Voraussicht auf den Wunsch hin ausbauen lassen.

Gäbe es nicht das Protokoll " Laminat vom Vormieter übernommen", so müsste man das Laminat als Teil der Wohnung und Teil der Mietsache ansehen. Dann müsste der Vermieter das auch unterhalten, instand setzen oder ggf. auch nach Jahren der Abnutzung mal ersetzen, falls ihr dort lange Jahre wohnen würdet.

Trotzdem würde ich mich noch einmal rechtlich beraten lassen.

Man kann das auch anders sehen.
Man darf ja voraussetzen, Vormieter hat die Zustimmung zum Einbau oder falls nicht, so hätte der Vermieter den Rückbau bei dessen Auszug fordern und durchsetzen müssen.
Das hat er offenbar nicht getan.
Und ob der nun die alte Forderung gegen den Vormieter beim Nachmieter durchsetzen kann ? Dazu hätte es m.E. mehr als ein Protokoll „Laminat vom Vormieter übernommen“ bedurft.

MfG
duck313

Tja, da habe ich schlechte Neuigkeiten für euch:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Nach-Auszug-soll-Mieter-noch-Laminat-rausreißen--f269154.html

Denn müsst ihr mit ziemlicher Sicherheit entfernen.

Hallo,
beim Entfernen oder besser vorher auf die Tuerhoehen achten, Spalte unter der Tuer, und auf eventuelle Spalte unter den Tuerzargen achten. Je nachdem koennte es an den Stellen zu weiteren Nachforderungen des Vermieters kommen, wenn etwas vorher falsch gemacht wurde. Naechste Frage, muss bei „weggem“ Laminat dann gar noch ein anderer Bodenbelag rein, was liegt drunter, reicht blanker Estrich? Was meint der Vermieter?
Gruss Helmut