Der Vermieter muss natürlich in jeder seiner Wohnungen einen Bodenbelag vorweisen. Wenn ein Mieter den nicht will, kann er einen anderen Belag einbauen, aber auf seine eigenen Kosten, muss aber nach Auszug den gleichen Zustand wie bei Einzug wieder herstellen. War der Bodenbelag nicht in Ordnung, hätte der Vermieter diesen reparieren müssen.
Einen Abschlag für 5 Jahre Laminat kann er meiner Ansicht nicht verlangen. Laminat ist keinesfalls ein hochwertiger Belag. Wenn er Parkett verlegt hätte, wäre das etwas anderes. Da kann man schon nach 5 Jahren
etwas verlangen. Wenn Sie da aber genaue Auskünfte benötigen, wäre eine Fachfirma, die so etwas verlegt, zuständig. Ich habe in meinem Haus nur Parkett und dieses schon seit 20 - 30 Jahren. Und das würde bei 40 qm mind. so viel kosten, wie ein neu verlegtes Laminat. Wenn ein Mieter auszieht und dieses nach so langer Zeit nicht mehr gut aussieht, wäre es meine Pflicht, es neu abschleifen und versiegeln zu lassen. Aber nicht bei Laminat.
Herta Bassauer