Laminat vom Vormieter nach 5 Jahren übernehmen?

Hallo, wir ziehen in eine neue Wohnung, die noch den Das laminat hat, was der Vormieter vor 5 Jahren auf eigene Kosten verlegt hat.
Darunter ist nur Estrich (und natürlich eine Trittschalldämmung).
Was kann der Vormieter nach 5 Jahren noch als Abschlag verlangen?
Damals etwa 900€ bezahlt für knapp 40qm Laminat.

Und darf die Wohnung vom Vermieter dann überhaupt ohne Bodenbelag vermietet werden?

Ich hoffe auf schnelle Antworten!
Danke im Vorraus!!!

Servus,

ist das Laminat denn noch gut?
Die Haltbarkeit der Fugen (Feuchtigkeit) ist das Problem.
Feuchtigkeitsschäden erkennst Du an leicht gequollenen Dielen im Fugenbereich. Wenn die Dielen „wellig nach oben“ gehen, Finger weg.
Gefällt Dir denn das Muster?
Laminat gibts ab 5,- EUR/qm im nächsten Baummarkt. Klar, ist nicht das beste - weißt Du das denn bei dem verlegten?
Wenn alles passt, dann würde ich pers. ca. 150,- Eur zahlen - und mir dadurch die Arbeit sparen…
Wenns ist, dann halt ohne Boden übernehmen und einen Teppich oder günstiges Laminat verlegen.
viel Erfolg!

Gruß
Martin Hofer

Bei der Besichtigung hat das Laminat einen sehr guten Eindruck auf mich gemacht, allerdings ist es eben schon 5 Jahre alt.
Die Vormieterin hat zusammen mit dem Laminat auch eine Küchenoberzeile eingebaut und zusammen mit dem Laminat etwa 1400€ bezahlt und möchte jetzt noch für alles etwa 800€ von uns haben.

Natürlich wollen wir uns auch die Arbeit ersparen und nicht das billigste Laminat haben.
Wenn man von guten Laminat ausgeht lägen unsere kosten bei etwa 500€ nur für das Laminat inkl. Trittschalldämmung.
Teppich kommt auf Grund von einer Hausstauballergie nicht in Frage.

Gibt es denn eine Norm mit der man Laminat abschreibt?
Also kann man irgendwie den Restwert ermitteln, wenn man von normaler Abnutzung ausgeht?

Meines Wissens gibts da keinen „richtigen“ Wert. Die AfA-Tabellen (Finanzamt) helfen da nichts. Es gibt keinen Gebrauchtmarkt für benutztes Laminat. Bei Einbauten auch nicht wirklich. Wenn Du beim Auto nachsiehst, bist Du warscheinlich nur bei max. 40% des Neupreises (und da gibts einen Markt!). Die 800,- sind ca. 55%. Sie wird die Küchenzeile nicht verkaufen können. Die Längen sind zu individuell. Das ist ihr Problem - wenn Du zu wenig bietest, hast Du das Problem. Ich würde da mal mit 400,- 450,- einsteigen und mich auf 600,- einlassen. Ist aber nur ein Gefühl. Das würde ich auch so kommunizieren. Also, Du weißt, es gibt keinen Markt für Gebrauchtwaren der ehrliche Preise ermöglicht. Somit ist das ganze eher ein Fall für den Wertstoffhof. Du bist aber kein Unmensch und brauchst ja eingentlich auch eine Küche und einen Boden. Du würdest halt zu IKEA/XXX-Lutz… gehen und da was günstiges suchen…
Was anderes fällt mir jetzt dazu auch nicht ein…Leider!

Hallo,

das sind eher Fragen, die Sie evtl. einer Mieterschutzvereinigung stellen sollten. Hierzu kann ich leider keine Auskuft geben.

MfG

Jürgen Froschauer

Hallo Steep85,

generell gilt, Sie mieten die Wohnung, wie diese ist.
Der Vermieter stellt Räume zu einem dem Zustand und der Ausstattung (in Ihrem Fall ohne Laminatboden) entsprechenden Mietzins zur Verfügung.

Wenn der Vormieter Geld in die Wohnung gesteckt hat, dann ist das sein Wagnis.
Er kann ja den Boden mitnehmen.

Nach 5 Jahren ist der Boden de facto steuerlich abgeschrieben und hat nur noch einen ideellen vom Zustand und Ihrem Geschmack abhängigen Restwert.

Der Vormieter kann Ihnen den Boden nur zum Zeitwert verkaufen.
Was Sie mit dem Vormieter aushandeln ist Ihre Privatsache.

Beste Grüße
hardy

Hallo, wir ziehen in eine neue Wohnung, die noch den Das
laminat hat, was der Vormieter vor 5 Jahren auf eigene Kosten
verlegt hat.
Darunter ist nur Estrich (und natürlich eine
Trittschalldämmung).
Was kann der Vormieter nach 5 Jahren noch als Abschlag
verlangen?
Damals etwa 900€ bezahlt für knapp 40qm Laminat.

Und darf die Wohnung vom Vermieter dann überhaupt ohne
Bodenbelag vermietet werden?

klar darf er das!!!

Ich hoffe auf schnelle Antworten!
Danke im Vorraus!!!

hallo,
entweder drin lassen,rausreißen und was neues reinlegen

lisa

Hallo,
dies ist eine Vertragsangelegenheit mit dem Vermieter, hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Udo

Der Vermieter muss natürlich in jeder seiner Wohnungen einen Bodenbelag vorweisen. Wenn ein Mieter den nicht will, kann er einen anderen Belag einbauen, aber auf seine eigenen Kosten, muss aber nach Auszug den gleichen Zustand wie bei Einzug wieder herstellen. War der Bodenbelag nicht in Ordnung, hätte der Vermieter diesen reparieren müssen.

Einen Abschlag für 5 Jahre Laminat kann er meiner Ansicht nicht verlangen. Laminat ist keinesfalls ein hochwertiger Belag. Wenn er Parkett verlegt hätte, wäre das etwas anderes. Da kann man schon nach 5 Jahren
etwas verlangen. Wenn Sie da aber genaue Auskünfte benötigen, wäre eine Fachfirma, die so etwas verlegt, zuständig. Ich habe in meinem Haus nur Parkett und dieses schon seit 20 - 30 Jahren. Und das würde bei 40 qm mind. so viel kosten, wie ein neu verlegtes Laminat. Wenn ein Mieter auszieht und dieses nach so langer Zeit nicht mehr gut aussieht, wäre es meine Pflicht, es neu abschleifen und versiegeln zu lassen. Aber nicht bei Laminat.

Herta Bassauer

Moin!
Geben Sie dem Vormieter eine Flasche Bier aus. Das war´s dann auch. Nach 5 Jahren hat ein Laminatboden für 900.-€ m.E. keinen besonderen Wert mehr. Sagen Sie dem Vermieter, der Vormieter könne den ja mitnehmen und Ihnen stattdessen einen Teppichboden verlegen und die Wohnung in den Zustand versetzen, wie er vor der Laminatverlegung war.
Und nein, eine Wohnung OHNE Bodenbelag ist keine bezugsfertige Wohnung.
Gruß
MK