Moin auch,
Meine
frage lautete, wie das Laminat am besten zu reparieren ist.
Wie duck schrieb: Nicht! Man kann die beschädigten Teile nur
austauschen.
Mir wurde von
jemandem gesagt, dass ein Laminatboden eben von einer Stelle
angefangen und dann wie ein Mosaik gelegt wird. Will man
schadhafte Stellen ausbessern, müsse man also von der Stelle,
von der aus der Laminat gelegt wurde, anfangen, ihn lösen, bis
man den Schaden kommt.
Genau. Schrieb duck ja auch.
Nö, er schrieb: …„von der kürzesten Stelle aus austauschen“…Der Schaden ist fast an der wand, angefangen zu legen wurde an der Tür. Nochmal also: Wie kann ich das "von der kürzesten Stelle aus - wäre natürlich hier die Wand - anfangen? Denn dort ist nirgends etwas zu sehen, wo ich anfangen könnte.
Und nein, so einfach, wie du es schreibst, ist es leider auch
nicht: Der Laminat wurde von mir vom Vormieter übernommen.
MEine Wohnungsgesellschaft vermietet nur noch OHNE Bodenbelag,
so dass der Nachmieter für seinen Boden selbst verantwortlich
ist. Mir bleibt also nur entweder der Rausriss oder aber die
Reparatur. Da ich alleinstehend und behindert bin, ist beides
nicht unbedingt einfach.
Warum: Wenn der Nachmieter den Boden mit den Schäden übernimmt
musst du genau gar nichts machen. Alternativ mal kugeln, ob
eine Vermietung ohne Bodenbelag überhaupt zulässig ist. Auf
nackten Estrich lebt es sich nicht sehr schön, außerdem staubt
das Zeug.
Nun, wenn der Nachmieter den Boden MIT Schaden übernehmen wollte, hätte ich diese Frage nicht gestellt
Es besteht - eben laut Vermietergesetz - keine Verpflichtung für eben diesen, für einen Bodenbelag zu sorgen. Der will Laminat, dieser will PVC, der andere Teppich - deshalb wird das von meiner Wohnungsgesellschaft dem Mieter überlassen. Will dieser einen Boden haben, bezahlt er mehr Miete. Schon alles gegoogelt
Außerdem klärt das ja aber nicht meine Frage, sondern im Gegenteil, würde sie eher noch verschärfen, denn wenn es nicht zulässig WÄRE, wäre ich verpflichtet (wenn der NM nicht übernehmen wilkl) den kompletten Laminat in der gesamten Wohnung herauszureißen, da er ja von mir vom VM übernommen und dies mit dem Zusatz, evtl. bei Auszug wieder den „Urzustand“ herzustellen, auf dem Übergabeprotokoll vermerkt wurde. Und für eine alleinstehende Frau mit 70 % Schwerbehinderung schon heftig
Nun ja, ich werde schauen, ob ich was machen kann, ansonsten sprech ich es dann nochmal ab.
Danke für die Antworten!
Ralph