Hallo !
„Schutzisolierte“ Leuchten,die keinen Schutzleiter benötigen(ihn auch nicht angeschlossen haben dürfen!) erkennt man an einem Symbol.
Das zeigt 2 Quadrate,die ineinander liegen. Ein kleines Quadrat in einem größeren Quadrat.
Meist erkennt man sie auch am Material,das ist oft Vollkunststoff.
Aber es kann auch Metall dran sein und es ist trotzdem ein Schutzisoliertes Gerät der „Schutzklasse II“ .
Denke an Elektrowerkzeuge(Flex,Bohrmaschine usw.),die haben oft Metall und Kunststoff im Gehäuse,aber trotzdem keinen Schukostecker mit Erdung. Auch sie sind Typen der Schutzklasse II,also „schutzisoliert“.
Das Du die Steckdose im Spiegelschrank plombiert hast um sie unbrauchbar zu machen ist löblich. Es kann aber unzureichend sein.
Was ist denn mit dem Trafo der Halogenbeleuchtung ? Braucht der nicht den Schutzleiter ?
Es gibt also am Spiegelschrank eine 3-polige Anschlußklemme ?
Dann wird aber auch mit dem plombieren oder entfernen der Schukosteckdose daraus noch kein Schutzklasse II-Gerät !
Es gibt im Bad eine Schukosteckdose und die ist vorschriftsmäßig mit einem 3-poligen Anschluß mit Schutzleiter versehen ?
Das ist schon mal gut.
Und einen FI-Schalter mit der Angabe „30 mA“ gibt es auch,das ist schon mal sehr gut,denn der schützt alle Bewohner in der Wohnung vor elektrischem Schlag,weil er so schnell auslöst,daß es nach menschlichem Ermessen nicht zu einer tödlichen Durchströmung des Körpers kommen kann bei einer Berührung fehlerhafter E-Geräte.
Die Angabe 30 mA ist der max. Auslösestrom dieser Schutzeinrichtung,fließt ein Fehlerstrom in dieser Höhe von einer stromführenden Ader zur Erde ab,dann löst er aus.
Dieser Mindestwert 30 mA ist unter anderem für den Badschutz vorgeschrieben.
Zum Nässeschutz im Bad:
Es kommt auf die Entfernung der Leuchte von der Duschecke an,ist die Leuchte über einer Duschkabine an der Decke angebracht,dann sollte(muß) sie schutzisoliert und spritzwassergeschützt sein,das wäre die Schutzart IP X4 ,also hinten muß mind. eine „4“ stehen.
Das gilt auch für eine Zone 60 cm rund um die Duschmulde/Badewanne an den Anschlußwänden(etwas vereinfacht geschildert). Auch hier Leuchten der Kl. II mit Schutzart IP X4.
In Abstand mehr als 60 cm ist kein Wasserschutz mehr erforderlich.
MfG
duck313