Servus,
nein, da hast Du mich falsch verstanden: Die Steuererklärungen für eine GmbH sind vollkommen harmlos, wenn FiBu und Abschluss ordentlich gemacht sind. Dass kein deutscher Buchhalter aus dem Stand eine GmbH-FiBu nach Schweizer Recht führen kann und umgekehrt, liegt auf der Hand. Nur darauf bezog sich mein Vorschlag, den Sitz der GmbH danach zu richten, welcher Gesellschafter näher an FiBu- und Jahresabschlussarbeiten dran ist. Wenn beides extern erledigt werden soll, ist ein Sitz in D auf jeden Fall vorzuziehen, weil diese Dienstleistungen in D deutlich billiger sind.
Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen ergeben sich insbesondere im USt- (D) bzw. MWSt-(CH)-Recht, das grundsätzlich gleich aufgebaut ist, aber in Einzelheiten abweicht, außerdem bei den bei den Ertragsteuern nicht oder teilweise abziehbaren Aufwendungen, die sinnvoll bereits bei den laufenden Aufzeichnungen dargestellt werden. Einzelheiten betreffend Unterschiede bei Aktivierung, Abschreibungen, Rückstellungen sind in der laufenden FiBu nicht so wichtig, wenn man die laufende FiBu selber anfertigt und den Jahresabschluss plus Steuern extern erledigen lässt.
Schöne Grüße
MM