Länderübergreifende Firmengründung

Hi,

angenommen Person A (in Deutschland wohnhaft und arbeitend möchte mit Person B (in der Schweiz wohnhaft und arbeitend) eine Internetfirma / virtuelle Firma (GmbH) gründen.

Was gilt es hierbei (steuer-)rechtlich zu beachten?

Gibt es hierzu Empfehlungen, Für und Wider?

Sollte lieber jeder besser seine eigene Firma haben?

GmbH in Deutschland oder besser in der Schweiz anmelden?

Kunden primär aus DACH-Raum.

Wer hier Erfahrung hat, wieviel Aufwand mehr wurde die Steuererklärung, so es hier direkte Vergleichsmöglichkeiten gibt.

Danke und ciao,
Romana

Servus,

nein, da hast Du mich falsch verstanden: Die Steuererklärungen für eine GmbH sind vollkommen harmlos, wenn FiBu und Abschluss ordentlich gemacht sind. Dass kein deutscher Buchhalter aus dem Stand eine GmbH-FiBu nach Schweizer Recht führen kann und umgekehrt, liegt auf der Hand. Nur darauf bezog sich mein Vorschlag, den Sitz der GmbH danach zu richten, welcher Gesellschafter näher an FiBu- und Jahresabschlussarbeiten dran ist. Wenn beides extern erledigt werden soll, ist ein Sitz in D auf jeden Fall vorzuziehen, weil diese Dienstleistungen in D deutlich billiger sind.

Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen ergeben sich insbesondere im USt- (D) bzw. MWSt-(CH)-Recht, das grundsätzlich gleich aufgebaut ist, aber in Einzelheiten abweicht, außerdem bei den bei den Ertragsteuern nicht oder teilweise abziehbaren Aufwendungen, die sinnvoll bereits bei den laufenden Aufzeichnungen dargestellt werden. Einzelheiten betreffend Unterschiede bei Aktivierung, Abschreibungen, Rückstellungen sind in der laufenden FiBu nicht so wichtig, wenn man die laufende FiBu selber anfertigt und den Jahresabschluss plus Steuern extern erledigen lässt.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

FiBu, Jahresabschluss und Steuererklärungen für eine GmbH sind in D und CH sehr ähnlich. Wenn man sie extern erledigen lässt, wird das in der CH naturgemäß teurer, weil da Dienstleistungen halt mehr kosten. Wenn das intern erledigt werden soll, richtet sich der Sitz der GmbH danach, welcher der Gesellschafter sich eine GmbH-FiBu plus Abschlüsse eher zutraut: Wenn es der deutsche Gesellschafter ist, Sitz in D, und wenn es der Schweizer ist, Sitz in CH.

Schöne Grüße

MM

Hi,

weißt Du / weiß wer welche Unterschiede es konkret gibt?
Demnach muss nur ein Gesellschafter bzw. eine Gesellschafterin die Steuererklärung machen?

Salve,
Romana