hai experten, ich bin als angestellter im öff. dienst berlin tätig, und möchte aus familiären gründen nach frankfurt am main wechseln. geht das echt nur mit kündigung und neu-bewerbung, oder auch mit ner art „versetzung“?
Hallo,
wenn Du bei einer Bundesbehörde oder landesweit tätiger Anstalt bzw. Sonderbehörde arbeitest und diese ein Pendant in FFM hat, kannst Du Dich natürlich dahin versetzen lassen, wenn da was frei ist. Alles andere ist ein Wechsel des Dienstherrn (hier besser: Arbeitgeber).
Gruß vom
Schnabel
Der Arbeitgeber ist doch normalerweise das Bundesland, daher wird man sich kaum in ein anderes Bundesland versetzen können, wenn man dort nicht im Auftrag des alten arbeitet.
Da mußt du einen anderen Arbeitgeber suchen, sei es nun Land oder Kommune
Nun, die Freistaatler im Süden der Republik würden doch gerne per Volksentscheid aus der Bundesrepublik austreten. Vielleicht würden danach Botschaften oder Konsulate in FFM aufgemacht werden
SCNR
VB
der arbeitgeber kann im öffentlichen dienst alles mögliche bedeuten. ich zum beispiel ibn im öffentlichen dienst in einer stiftung angestellt. die ist nicht mal landesweit, geschweige denn bundesweit aufgestellt.
der fragesteller sollte also erstmal rauslassen, wovon er überhaupt redet.
Hallo Nasenbaer2,
da wirst Du, wie Du ja schon geschrieben hast, kündigen & Dich neu bewerben müssen. Wobei ich dies aber in umgekehrter Reihenfolge tun würde.
Die Versetzung ist ein Instrument des Beamtenrechts. Für Beschäftigte gibt es nichts vergleichbares.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Dein
Ebenezer
hai (hi).
versetzt wird man nach dem Beamtenrecht. „Öffentlicher Dienst“ ist unpräzise. Deinen jetzigen und den gewünschten AG hast du hier verschwiegen.
… das wäre keine Versetzung sondern eine Abordnung
Hallo
ein Arbeitgeberwechsel geht wie in der freien Wirtschaft als Angestellter/Beschäftigter mW. nur mit Neuanstellung/Kündigung - mit allen Vor- (Aufstieg) und Nachteilen des TV(-L ) wie Eingruppierung, Erfahrungsstufen, TDBA, Stellenbeschreibungen etc.
Bei Beamten sind Versetzungen deswegen vorgesehen, weil ein Beamter, der einmal den Beamtenstatus verloren hat (Kündigung o.ä.) ihn so schnell oder eben nicht mehr (!) wieder bekommen kann. Daher werden Beamte zum neuen Arbeitgeber versetzt (auch zwischen Stadt - Land - Fluss<\s> Bund) oder wenn es nur zeitweise mit Rückkehr zum bisherigen AG geschehen soll, auch abgeordnet (=ausgeliehen) . Manchmal gibt es auch eine ‚Abordnung mit dem Ziel der Versetzung‘ - das ist dann so etwas wie eine Probezeit in der neuen Funktion …
Gruß H.