Landkreis hat FS verloren - Schadensersansprüche?

Hallo zusammen,

Ich bin ganz neu hier und hoffe, alles richtig gemacht zu haben. :smile:

Zu meiner Frage:
Ich musste vor ca. 2,5 Monaten meinen Führerschein wegen eines Verkehrsvergehens für 2 Monate abgeben.
Nun sollte ich ihn vor einigen Tagen zurück bekommen, nur leider kam da nichts. Jetzt habe ich schriftlich und telefonisch mitgeteilt bekommen, dass die Behörde meinen FS verloren hat und ich mir bitte auf deren Kosten einen neuen ausstellen lassen soll.
Der neue ist beantragt. Das Problem dabei ist allerdings, dass ich 4 Wochen darauf warten muss.

Solange ich in Deutschland bin, habe ich ja keine Probleme, außer der Scham, jedes mal der Polizei zu erklären, dass die Behörde den FS verloren hat, nachdem ich das Fahrverbot hatte.
Allerdings traue ich mich nicht, mit meiner schriftlichen Stellungsnahme bzw Erklärung ins Ausland zu fahren. Zudem bekomme ich von der Arbeit keine Fahrzeuge, da die einen Führerschein sehen wollen.
Das Resultat ist ein gechancelter Wochenendtrip nach Frankreich und langweilige Büroarbeit.
Weiß zufällig jemand, ob ich zumindest einen Anspruch auf Schadensersatz habe? Für viele wäre diese Situation sicher kein Problem. Aber mich nervt es halt tierisch, beruflich und privat so eingeschränkt zu sein und nicht mal etwas dafür zu können…

Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Bislang habe ich noch nie etwas von einem Verlust durch die Behörde gehört oder gelesen.

Hallo, rein rechtlich steht der Schadenersatz zu. Aber bedenke du musst deine Ansprüche titulieren, dass heißt genau sagen was du willst und das begründen. Soweit ich sehen kann ist dir kein finanzieller Schaden enstanden, dieser wäre leicht nachzuweisen und durch den Ersatz der enstandenen Kosten auch kein Problem. Wenn du bei der Arbeit weniger verdienst reicht dazu ein nachweis der Firma, aber wie ich das verstehe möchtest du immatriellen Schadenersatz, diese Bezifferung ist sehr komplex und schwierig. ER steht dir zu aber dem Richter oder vorab dem LK diesen Schaden auseinanderzusetzen ist schwierig. Pauschal würde ich den LK anschreiben deine Einschränkungen darlegen und Schadenersatz verlangen und sehn ob es dir reicht. Fordere eine dir angemessene Summe, der LK prüft eh und korrigiert diese nach unten. Gruß

Hallo!

Die können einen vorläufigen Führerschein ausstellen, der leider nur in Deutschland gültig ist. Vielleicht hilft das ja schon mal. Ansonsten reden mit der Behörde, das das beschleunigt wird. Üblich ist eigentlich 2 Wochen.Für Schadensersatz sehe ich wenig Hoffnung auf Erfolg.

Gruß

Es besteht die Möglichkeit bei der Behörde einen Espressantrag zu stellen, der zwar gebührenpflichtig ist, aber dann ist innerhalb von 5 Werktagen der Führerschein fertig.

  1. Möglichkeit:
    Lass Dir einen internationalen Führerschein aussstellen. Das geht sofort!

Link folgt…

Gruß

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

Wenn die Behörde Zicken macht empfehle ich Dir den Artikel zu Kopieren.

Ich hoffe ich konnte helfen…

Gruß

Hallo!
Sehrsehr ärgerlich, doch Sie sind hier in der Ecke ‚Mietrecht‘ gelandet - ich kann leider nicht wirklich weiterhelfen, nur:
In der Regel können Behörden doch Ersatzpapiere ausstellen?! Bei einem Brieftaschenraub hatte ich auch mal einen prov. FS … das ist allerdings schon lange her.
Good luck!

Teile der zuständigen Behörde schriftlich die hier geäußerten beruflichen und privaten Einschränkungen mit und verlange schnellstens die Zusendung einer
provisorischen Fahrerlaubnis, bzw. eine amtliche Bestätigung, dass du ab sofort ohne offiziellen Führerschein Fahrzeuge gemäß deiner Fahrerlaubnis im Straßenverkehr lenken darfst. Bitte um behördliche Unterstützung, um die Wartezeit auf den neuen Führerschein abzukürzen.
Gleichzeitig solltest du Schadensersatzansprüche anmelden, die dir durch den Fehler der Behörde entstanden sind und noch zukünftig bis zurm Erhalt der neuen Fahrerlaubnis entstehen.
Je nach Lage kann dieses sehr teuer werden, wenn du z.B. einen Fahrer oder Taxikosten bezahlen musst.
Auch berufliche Mindereinnahmen und die Entschädigung von privat entstandenen Einschränkungen durch den nicht verfügbaren Führerschein können entstehen.
Alle Kosten müssen natürlich durch Belege, die du sorgfältig sammeln solltest, nachweisbar sein.
Bitte um schriftliche Bestätigung der Kostenerstattung durch die Behörde und weise diese darauf hin, dass du bei Verweigerung einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen wirst.

Hallo,

das ist natürlich sehr ärgerlich, aber warum beantragen Sie denn nicht einfach einen Übergangsführerschein? Den kann man sofort mitnehmen, denke diese Kosten werden auch erstattet und man kann damit überall hinfahren bis der richtige Führerschein kommt?

Damit entfallen natürlich eventl. Ansprüche!

Viele Grüße

Sicher gibt es einen sog. Amtshaftungsanspruch, der dafür sorgt, dass dem Bürger Schäden aus fehlerhaften Verwaltungshandel ersetzt werde.
Ich sehe nur den Schaden nicht.
Zum einen stellt ihnen die Behörde kostenlos einen neuen Führerschein aus und in der Zwischenzeit dürfte man ihnen doch eine vorläufige Fahrerlaubnis aufgestellt haben.
Ob Sie das peinlich finden ist schadensersatzrechlich nicht von Belang, weil ein komisches Gefühl keinen bezifferbaren Schaden darstellt. Was Arbeitgeber angeht, dürften die eher kritisch sehen, dass Ihnen überhaupt der Führerschein entzogen wurde. Das wiederum ist aber nicht Schuld der Behörde sondern letztlich ihrer eigene.

Hallo,

so etwas habe ich bisher zwar noch nie gehört, doch auszuschließen ist es nicht.Mit der Bescheinigung, die Sie bekommen haben, dürfte es an sich keine Problem geben zu fahren, egal wohin. Dass Sie bei Ihrer eigenen Firma kein Auto bekommen finde ich komisch, da sich ja die besagte Bescheinigung haben.
Schadenersatz ist leider nicht mein Ressort.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo, so einen Fall habe ich bisher auch noch nicht gehört; aber auch Ämter sind „nur Menschen“ :smile:
Soweit ich allerdings weiß, kann das Amt Dir eine „vorübergehende Fahrerlaubnis“ ausstellen, welche zumindest beruflich gelten würde (bei Fahrten ins Ausland bin ich mir nicht so sicher). Schadenersatzansprüche hast Du wohl nicht, da kein geldwerter Nachteil für Dich entstanden ist (zumindest was Arbeitslohn angeht). Evtl. doch einen RA befragen (Erstberatung ist in den meisten Fällen kostenlos).
Viel Glück und Kopf hoch; 4 Wochen vergehen ja schnell

Hallo,
sowas habe ich auch noch nicht gehört.
Man müsste die Gemeindeordnung durchforsten, ob da etwas vorgesehen ist wenn die Behörde etwas verschlampt. Aber wenn überhaupt, muss es schon einen sehr sehr guten und nachweisbaren Grund geben. Geplatzter Wochenendtrip und Büroarbeit sind es eher nicht.
Ich weiß, das ist kein Trost :smile:. Aber 4 Wochen gehen doch schnell vorbei.
MfG
KKl

Hallo zusammen,

Ich bin ganz neu hier und hoffe, alles richtig gemacht zu
haben. :smile:

Zu meiner Frage:
Ich musste vor ca. 2,5 Monaten meinen Führerschein wegen eines
Verkehrsvergehens für 2 Monate abgeben.
Nun sollte ich ihn vor einigen Tagen zurück bekommen, nur
leider kam da nichts. Jetzt habe ich schriftlich und
telefonisch mitgeteilt bekommen, dass die Behörde meinen FS
verloren hat und ich mir bitte auf deren Kosten einen neuen
ausstellen lassen soll.
Der neue ist beantragt. Das Problem dabei ist allerdings, dass
ich 4 Wochen darauf warten muss.

Solange ich in Deutschland bin, habe ich ja keine Probleme,
außer der Scham, jedes mal der Polizei erklären zu müssen, dass die
Behörde den FS verloren hat, nachdem ich das Fahrverbot hatte.
Allerdings traue ich mich nicht, mit meiner schriftlichen
Stellungsnahme bzw Erklärung ins Ausland zu fahren. Zudem
bekomme ich von der Arbeit keine Fahrzeuge, da die einen
Führerschein sehen wollen.
Das Resultat ist ein gechancelter Wochenendtrip nach
Frankreich und langweilige Büroarbeit.
Weiß zufällig jemand, ob ich zumindest einen Anspruch auf
Schadensersatz habe? Für viele wäre diese Situation sicher
kein Problem. Aber mich nervt es halt tierisch, beruflich und
privat so eingeschränkt zu sein und nicht mal etwas dafür zu
können…

Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Bislang habe ich noch
nie etwas von einem Verlust durch die Behörde gehört oder
gelesen.

Versuch mal, den Schaden zu beziffern; falls das möglich sein sollte, Schadensersatz bei der Behörde beantragen. Du hast Anrecht auf einen Bescheid innerhalb einer angemessenen Frist (ca. vier Wochen). Sollte der Bescheid ablehnend sein, ist dieser mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, aus dem hervorgeht, wie und wo Du Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen kannst.
Gruß
Hans

Hallo,

tut mir Leid, das ich Dir erst jetzt antworten kann…

Ist ja echt krass, was da passiert ist…
Ich würde zunächst klären, ob es von dem Landratsamt nicht eine „andere Bescheinigung“ gibt (z.B. ein Schreiben, das Du die Fahrerlaubnis besitzt und Dein SCHEIN beantragt ist, so in etwa vergleichbar mit einem befristeten Reisepass).
Damit solltest Du dann zumindest in der Arbeit wieder fahren können…

Ob so was im Ausland gilt, weiß ich nicht…sofern (beweisbar!) nicht, wäre die Frage, ob die Behörde ggf. Schadenersatz leisten müsste (sog. Amtshaftung).
Allerdings musst Du denen Deinen „Schaden“ nachweisen (d.h. Stornokosten,Mehraufwendungen für spätere Reise o.ä.).
Wenn Du Rechtschutzversichert bist, dann auf alle Fälle abklären, ob die den Fall übernehmen und Anwalt einschalten.

Solltest aber bedenken: Wenn Du mit denen wegen ein paar Euro „kämpfst“, und dann wieder mal was brauchst, ist der „Memory-Effekt“ nicht aus zu schließen…

Wenn der Beitrag hilfreich war, dann würde ichmich über eine positive Bewertung freuen.

Ansonsten alles Gute und viel Glück