Mein Grundstück liegt in einem Landschaftsschutzgebiet, dürfte ich einen Bungalow errichten?
Im Außenbereich?
Auch nicht, wenn es kein Landschaftsschutzgebiet wäre.
Einfach gar nicht.
Schöne Grüße
MM
Was Du darfst oder nicht, das steht in der entsprechenden Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet, einzusehen - sofern sie nicht im Internet zu finden ist .- bei der zuständigen Naturschutzbehörde. Es kann da grosse Unterschiede geben.
Falls es Fragen zur Abgrenzung des Gebiets gibt, erhältst Du die Antwort auch dort.
Es gibt natürlich noch „privilegierte Bauvorhaben“. Dazu liest man sich mal den §35 BauGB durch:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html
Im Ermessen der Behörde liegen Einzelfallentscheidungen.
In meiner Stadt ist es auch schon einmal zu „vorhabenbezogenen Bebauungsplänen“ gekommen, bei denen man den Eindruck hatte, dass das Zustandekommen in direktem Zusammenhang mit dem „Einfluss“ des Bauherren stand.
Servus,
die gesamte Aufzählung aus § 35 Abs 1 BauGB scheidet im gegebenen Fall aus, und gegen eine Einzelfall-Zulassung gem. Abs 2 spricht die Aufzählung in Abs. 3.
Da musste dann aber sorgfältig die Klappe gehalten werden, bis vollendete Tatsachen dastanden - sonst hätten alle Beteiligten damit rechnen müssen, dass man ihnen auf die Finger klopft…
Schöne Grüße
MM
Zunächst wäre zu klären, ob das Grundstück wirklich im Landschaftsschutzgebiet liegt. Und dann müsste man die Auflagen kennen. Erfahrungsgemäß wird viel erzählt, vermutet, gedacht…
Selbstverständlich wäre dann der § 35 BauGB noch zu überwinden.