tja. lesen musst du schon selber. für den zweiten versuch eine ausschnittsvergrößerung:
Hallo,
folgende Fragestellung beschäftigt mich seit einiger Zeit. Wir haben ein Haus in zweiter Reihe gekauft, welches nur über das Grundstück in erster Reihe erreicht werden kann (Vorderseite). Hinter unserem Haus haben wir einen kleinen Garten. An unserer Grundstücksgrenze (Gartenseite) grenzt direkt eine Straße, welche aber nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist. Diese Straße ist über einen normalen Kreisverkehr an das Straßennetz angebunden und gepflastert. Unsere Verkäufer haben auf der Gartenseite in Richtung der Straße einen Stellplatz pflastern lassen und im Verkaufsgespräch mitgeteilt, wir bräuchten nur eine Genehmigung damit wir die Straße benutzen dürfen und den Stellplatz nutzen können. Da dies ein günstiger Zugang zu unserem Grundstück darstellt, wollte ich die Möglichkeit natürlich nutzen und war auf der Gemeinde. Diese möchte mir allerdings keine Sondergenehmigung zur Nutzung der Straße ausstellen.
Kann ich dahingehend irgendetwas tun, um dennoch an eine Genehmigung zu kommen?
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Daniel
klar kannst du.
du könntest die örtlichen ordnungshüter bestechen. oder die entstehenden knöllchen bezahlen. oder die mafia einschalten. oder einen landwirtschaftlichen betrieb eröffnen. oder rechtsmittel gegen den bescheid einlegen.
liegt ganz bei dir.
Ich dachte bei meiner Formulierung eher an Gesetzeslücken oder Urteile, auf welche ich mich beziehen kann. Dinge die mir weiter helfen mein Anliegen durchzusetzen.
Rechtsmittel gegen den bescheid einlegen: Macht doch nur Sinn, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt, auf welche ich mich stützen kann? Oder sehe ich das falsch?
Nein, das ist genau richtig und hier sicherlich auch der Punkt.
MfG
duck313
Schade, dann habe ich wohl schlechte Karten. Danke für eure Hilfe