Landwirtschaftsfläche / Landschaftsschutzgebiet

Hallo…
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Wir besitzen Ackerland so stand es bis vor kurzem auch im Grundbuch. Dann kam man auf die Idee ein Flurbereinigungsverfahren zu machen. Dazu kam die Info und ein Grundbuch auszug aus dem Flur/Flurstück hervorgeht. Nun Steht aber nicht mehr Landwirtschaftsfläche, sondern Landschaftsschutzgebiet. Kann man das einfach so Umbenennen und was heist das nun im Klartext für mich?
Können die nun mein Land nehmen ohne meine Zustimmung und da was drauf Bauen/Pflanzen/Anlegen (Weg)?
Der Acker liegt innerhalb einer Ortschaft, grenzt genau an mein Wohnhaus/Garten.
LG
Vielen Dank
Florena

Hallo,
gehört ja eigentlich ins Rechtsbrett oder nach Ämter und Behörden, wo es aber wegen FAQ:1129 gelöscht würde.
Landschaftsschutzgebiete gibt es wie Sand am Meer und ebenso viele Satzungen, die regeln, was man da machen darf und was nicht. Da hilft nur bei der Gemeinde oder der unteren Naturschutzbehörde (in Bayern bei den Landratsämtern zu finden) für den Einzelfall nachzufragen.
Üblich ist eine Veränderungssperre, das Land darf (und muß) also so weiter genutzt werden wie bisher. Ein Acker darf also nicht aufgeforstet oder zu Dauergrünland umgewandelt werden. Bebauung jeder Art ist in der Regel selbst für Landwirte (an sich „problemlose“ Maschinenhalle oder in der Art) ausgeschlossen (die Satzung zu ändern ist aber auch kein Ding der Unmöglichkeit, wenn nur so eine Aussiedlung eiens Vollerwerbsbetriebs möglich ist).

Cu Rene

Hallo Florena,

ich hoffe mir kann jemand helfen.

Ich willes verrsuchen, ohne auf die „Rechtsberatungs-Schiene“ zu kommen.

Zuerst einmal solltest Du Deine Frage in anonymisierter Form im Rechtsberatungs-Brett oder bei „Ämter und Behörden“ einstellen.

Wir besitzen Ackerland so stand es bis vor kurzem auch im
Grundbuch. Dann kam man auf die Idee ein
Flurbereinigungsverfahren zu machen.

Was im Grundbuch steht ist das eine, Das Flurbereinigungsverfahren kann eine ganz andere Sache sein. Welchen Stand hat das Verfahren, gibt es Schriftverkehr mit den Eigentümern?

Dazu kam die Info und
ein Grundbuch auszug aus dem Flur/Flurstück hervorgeht. Nun
Steht aber nicht mehr Landwirtschaftsfläche, sondern
Landschaftsschutzgebiet.

Wo steht „Landschaftsschutzgebiet“? Wie heisst diese Unterlage genau? Ich kann mir vorstellen, daß es sich um irgendeine „Zusatzinformation“ handelt. „Landschaftsschutzgebiet“ ist nämlich keine Nutzungsart.

Kann man das einfach so Umbenennen
und was heist das nun im Klartext für mich?

Können kann man viel, normalerweise hat die Flurbereinigungsbehörde aber „vorher“ Kontakt mit den Eigentümern.

Können die nun mein Land nehmen ohne meine Zustimmung und da
was drauf Bauen/Pflanzen/Anlegen (Weg)?
Der Acker liegt innerhalb einer Ortschaft, grenzt genau an
mein Wohnhaus/Garten.

Es geht da vieles und auch nicht. Aber zu einer Beurteilung reichen Deine Angaben nicht aus.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg
danke für deine Antwort…Ja es ist alles ein wenig kompliziert…
Das alles zu schreiben, oh man, würde ewig dauern und ich bin mir nicht mal sicher das ich das alles richtig rüber bringe…
Danke noch mal…ich wende mich an meine Gemeinde…wenn da was geplant ist muss es doch bestimmt öffentlich ausliegen.

Gruß Florena

Hallo Florena,

Das alles zu schreiben, oh man, würde ewig dauern und ich bin
mir nicht mal sicher das ich das alles richtig rüber bringe

Du kannst mir gerne per Email schreiben.

ich wende mich an meine Gemeinde…wenn da was
geplant ist muss es doch bestimmt öffentlich ausliegen.

Wie wäre es, wenn Du gleich bei der Flurbereinigungsbehörde fragst? Dort bekommst Du die Information aus erster Hand und nicht duerch den Filter der Gemeinde.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

bestimmt öffentlich ausliegen.

Wenn es schon LSG ist, dann ist der öffentliche Aushang (wird normalerweise so oder im Amtsblatt bekannt gemacht, wenn mehr als ??? Eigentümer betroffen sind) lang vorbei. Da gab es auch eine Frist, bis zu der man noch hätte seine Einwände hätte vorbringen können. Die Unterlagen gibt es dort aber natürlich immer noch einzusehen.

Cu Rene

Hallo Joerg,

was oder wer ist eine Flurbereinigungsbehörde? Und wo finde ich die?

Danke.

Grüße mki

Hallo mki,

was oder wer ist eine Flurbereinigungsbehörde? Und wo finde
ich die?

guckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Flurbereinigung

Und hier:
http://www.landentwicklung.de/
da ist es unter „Landentwicklung“ versteckt.
Die jeweilige Behörde ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
aus Deinen Schilderungen wird nicht deutlich, ob die Nutzungsart „nur“ im Katasterauszug oder tatsächlich in einem Grundbuchauszug steht.

Die Nutzungsart im Grundbuch ist eine übernommene Beschreibung der tatsächlichen Nutzung des Liegenschaftskatasters. Letzteres ist Landesrecht und hat praktisch keine Auswirkungen. Die „tatsächliche Nutzung Landschaftsschutzgebiet“ gibt es normalerweise nicht. Ich gehe mal davon aus, dass Du einen Katasterauszug meinst und dieser zusätzlich eine Hinweisspalte auf die rechtlichen Beschränkungen eines Grundstücks enthält. Das füllen nicht alle Katasterbehörden aus.

Ein „Landschaftsschutzgebiet“ ist eine rechtliche Festsetzung nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder und soll die Gegend (genauer die Landschaft um die Gegend) des Grundstücks in besonderer Weise vor Bebauung schützen. Bebaut werden konnte sie aber vermutlich schon vorher nicht wegen ihrer Lage innerhalb des sog. Außenbereichs (§35 BauGB). Durch die Eintragung ins Grundbuch wurde das *nicht* ausgelöst, sondern durch ein förmliches Planfeststellungsverfahren, das Jahre zurückliegen kann.

Die Flurbereinigung sorgt normalerweise dafür, dass Ackerland besser zugeschnitten wird, um es besser zu bewirtschaften. Das macht man durch Fortführungsvermessungen. Deren Inhalt wird ins Grundbuch übernommen. Also könnte ein Vermesser die Information in das "Formularfeld „Tatsächliche Nutzung“ seiner Vermessung eingetragen haben. Da diese Nutzung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr allenfalls von „ein paar Finanzbeamten fehlinterpretiert“ und ansonsten kaum benutzt wird, wird sich vermutlich kaum einer dazu Gedanken gemacht haben :wink:

Du könntest Dich an Dein Katasteramt oder an Deine Flurbereinigungsbehörde wenden um näheres zu erfahren.

Gruß vom
Schnabel