Lange Krankheit - darf der AG nach Pognose fragen

Hallo !

Angenommen : Meine Schwester wäre schon seit 6 Monaten krank geschrieben. Die Kommunikation wäre aus Belastungsgründen über mich gelaufen und aufrecht erhalten worden.
Angenommen : Jetzt fragt der Arbeitgeber, ob man nicht eine Prognose abgeben könnte, weil der Betriebsablauf ja auch zu sichern sei.

Dürfte der Arbeitgeber so etwas ?
Dieser Hinweis zum Betriebsablauf würde sich ein bisschen nach Kündigungsabsicht anhören - oder ? ( Also der AG würde damit jetzt schon vorsichtshalber die Begründung für später erwähnen)

Danke für Euro Postings !

Hallo,
ja, so etwas fragen, das darf er, man ist aber nicht verpflichtet darauf zu antworten, zumal, gerade bei längeren Arbeitsunfähigkeiten, der Patient meist selbst nur seine Meinung, aber keinesfalls eine medizinisch abgesicherte Antwort geben kann, zu dem man gegenüber dem Arbeitgeber nicht unbedingt seine Diagnose preisgeben sollte. Nach meiner Erfahrung passiert das nicht selten, dass Arbeitgeber mal nachfragen und es ist auch nicht so, dass solche Nachfragen Konsequenzen in Sachen Beschäftigungsverhältnis nach sich ziehen, wobei aber auch hier die Floskel „Ausnahmen bestätigen die Regel“ gilt. Es gibt ja auch schon viele Arbeitgeber mit einem „Betrieblichen Gesundheitsmanagement“ - größtenteils aber nur bei größeren Firmen.
gruss
Czauderna

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Hallo,

statt einer Antwort könnte man auch den AG auf seine gesetzliche Pflicht gem. § 167 Abs. 2 SGB IX
§ 167 SGB IX - Einzelnorm
hinweisen.
Außerdem stellt sich bei einer derart langen AU-Zeit auch die Frage, ob ein Antrag auf Schwerbehinderung Sinn machen könnte. Dieser Antrag würde zumindest bis zur rechtskräftigen Bescheidung einen vorläufigen Kündigungsschutz bringen.

&tschüß
Wolfgang

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Hi,

ich möchte nur kurz erwähnen, dass eine Krankheit kein Hinderungsgrund für eine Kündigung wäre, auch wenn das oft angenommen wird. In Einzelfällen kann die Krankheit tatsächlich auch eine Kündigung rechtfertigen, aber was vermutlich durchaus öfter vorkommt ist, dass aus anderen Gründen (oft betriebsbedingt) gekündigt wird, und das darf auch während einer Krankschreibung passieren. Wenn er also kündigen wollen würde, müsste er nicht die Genesung abwarten.

Gruß
Christa

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…im Individualarbeitsrecht ist die krankheitsbedingte Kündigung die häufigste Kündigungsart - deutlich vor personen- oder verhaltensbedingter Kündigung.

Und selbstverständlich kann so eine Kündigung auch rechtswirksam während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen werden.

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Ich erwähnte das eher im Vergleich zur betriebsbedingten Kündigung. Wie sieht es damit aus?

Das ist vielen aber nicht klar, deswegen habe ich es erwähnt. Vor vielen Jahren unterlag ich auch mal dem Irrglauben, bis ich nicht nur das nach Recherche herausgefunden habe, sondern dass die betriebsbedingten Kündigungsfristen im GaLa-Bau verdammt kurz sind oder es zumindest damals waren. Drei Kalendertage bei einer Beschäftigungsdauer unter einem halben Jahr.