Wenn Du so sicher bist, daß die Verordnung genehmigt bekommst, dürftest Du normalerweise mit dem Rezept schon anfangen. Das müßte die Praxis, bei der Du vermutlich schon länger als Patient bist, aber wissen. Wenn nicht, könntest Du natürlich versuchen, noch ein Rezept zu bekommen - Dein Arzt hat ja auch einen Heilmittelkatalog da und müßte diesbezüglich was wissen. Da die Langzeitverordnungen erst dieses Jahr auf den Plan kamen, habe ich noch nicht wirklich viel Erfahrung, wer wie damit umgeht. Bei den Verordnungen außerhalb des Regelfalls war es früher so, daß erst die vorher möglichen Verordnungen laut Indikationsschlüssel ausgeschöpft sein müßten, was für Deinen Fall hieße (insofern Du vorher schon mögliches ausgeschöpft hast), daß Du mit derselben Diagnose wie auf der Langzeitverordnung wohl kein Rezept bekommst. Vielleicht findet sich auch noch jemand, der diesbezüglich mehr weiß, aber ich wollte es nicht unbeachtet lassen. Viel Erfolg.