Langjährige Krankenversicherung wechseln oder nicht?

Hallo.

Jemand erwägt nach ca. 15 Jahren, seine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Hintergrund ist das baldige Hausfrauendasein der Ehefrau, so dass diese beim Ehemann mit versichert werden muss. Stellt sich die Frage: Alle zur Versicherung der Ehefrau (worum die seit Jahren buhlt, also die KV, nicht die Frau :wink: ), Frau zur Versicherung des Mannes, oder alle zu neuer Versicherung.
Wie „tickt“ nun so eine KV, was das Verhältnis Beitragszahlung zu Leistungen angeht?
Außer alle Schaltjahre mal eine AU und Vorsorgeuntersuchungen hat der Mann die Versicherung nicht beansprucht.
Wird das irgendwie „honoriert“, nach dem Motto „Ich sehe, Sie haben uns während Ihrer Mitgliedschaft an die 100k€ eingebracht, da sagen wir zu Behandlung xy natürlich nicht nein!“, oder ist das komplett egal („Das ist gesetzlich so geregelt, völlig wurscht, ob Sie uns bisher Melkkuh oder Kostenfaktor waren“)?

Gruß,

Kannitverstan

Einschätzung aus höchst subjektiver Sicht: ich hatte eher wohlwollendes Entgegenkommen bei kleinern Beträgen meiner gesetzlichen Kasse, letztlich waren das aber nur Peanuts. Wenn es wirklich teuer für die Versicherung wird, dann erwarte ich, das exakt der gesetzliche Rahmen eingehalten wird.

Und nein, auch mit privaten Krankenversicherungen muss das nicht immer ein Spaß sein …

Also keine eindeutige Entscheidungshilfe.

Sebastian

Hallo,

das ist keine einfache Frage.

Die allermeisten Punkte sind für Krankenkassen in Gesetz, Verordnung, Richtlinie und Rundschreiben geregelt. Was dann als nicht eindeutig übrig bleibt, sind diese Faktoren wesentlicher:

  • interne Vorgaben der Zentrale für die Sachbearbeiter
  • Prioritäten des Sachbearbeiters oder seines Vorgesetzten (z.B. zufriedene Versicherte, geringer Verwaltungsaufwand, geringe Kosten der Krankenkasse …)

Es kann sein, das die Dauer der Krankenkassenzugehörigkeit im Einzelfall auch eine Rolle spielt. Im Vergleich zu anderen Faktoren würde ich das aber vernachlässigen.

Ich würde bei der Entscheidung eher nach diesen Kriterien vorgehen:

  • Satzungsleistungen der Krankenkasse
  • Wann und wie kann ich die Krankenkasse erreichen?
  • Höhe des Zusatzbeitrages

Vielleicht hilfreich:

Beim Wechsel des Ehemannes in eine andere Krankenkasse gilt eine Kündigungsfrist von 2 vollen Klendermonaten.

Gruß
RHW

Hallo,
RHW und Sebastian haben es schon sehr zutreffend beschrieben. Es muss unterschieden werden zwischen Zuzsatzleistungen, die es natürlich offiziell und grundsaetzlich auch für jeden gibt und der ach so berühmten Kulanz, also ein Entgegenkommen der Kasse für Sachen, die man unter dem Oberbegriff „unbürokratisch“ einsortieren könnte. Für letzteres gibt es eben keine Garantie - kann sein, muss aber nicht, kommt eben auf die bei der jeweiligen Kasse tätigen Menschen an.
Gruss
Czauderna

So ist es.

Danke für die „Krone“!