Nach vorne, also über die Stoßstange vorn hinaus ?
Das geht, aber nur wenn die Ladung vorn mind. 2,5 m hoch ist (Fußgängerschutz !), dann darf sie max. 50 cm über das Fahrzeugmaß vorn rausragen.
Hinten darf sie 1,50 m rausragen muss aber ab 1 m Überhang markiert werden (bekannte rote Fahne 30/30 cm).
Fährt man eine kurze Strecke (unter 100 km) dann darf es hinten sogar 3 m rausgucken !
Kein Witz. ( § 22 StVO)
Selbst mit einem Golf mit Dachgepäckträger könnte man 6-7 m lange Dachlatten oder eine lange Anlegeleiter vorschriftsgemäß vom Baumarkt abholen.
MfG
duck313