Sehr geehrte Community,
ich sitze seit gestern vor einem großen Problem. Ich habe noch nie eine LLE (Langzeit-Lieferantenerklärung) erstellt.
Ich habe nun versucht mich durchs Internet zu lesen, leider nicht wirklich aufklärend.
Es handelt sich um Lebensmittel die teilweise innerhalb der EU, teilweise aus dem 3.Land kommt (Asien etc).
Mir ist nicht ganz klar wann ich eine LLE mit Präferenzursprungseigenschaft und wann ich eine LLE ohne erstelle.
Ein Kollege hat mir gesagt, dass man für Ware aus einigen Ländern nur ein Ursprungszeugnis verwenden kann und eine LLE hinfällig ist?
Wäre super wenn mir jemand dabei helfen könnte!
Vielen lieben Dank!
Mirko