Laserkontrolle 25 Meter nach 30 Zone

Ein Laserfahrzeug steht ca. 25 Meter hinter einem 30 Zonen Schild . Wie könnte man nachweisen oder auch einsehen, dass die 25 Meter bis zum Schild eingehalten wurden und nicht schon eher beblitzt wurde.

Ein Laserfahrzeug

Was genau soll das sein?

steht ca. 25 Meter hinter einem 30 Zonen
Schild . Wie könnte man nachweisen oder auch einsehen, dass
die 25 Meter bis zum Schild eingehalten wurden und nicht schon
eher beblitzt wurde.

Durch ein Foto? Durch Zeugen? Durch die Art des Messgerätes?

Ist überkaupt eine Messung 25 Metern nach 30 Zone zulässig und woher weiß man wenn man tatsächlich geblitzt wurde das die Laserpistole nicht schon vor dem 30 Zonen Schil geblitzt hat

Nach einer 30-Zone darf man ja wieder schneller fahren. Oder meinst Du, das Radar-Meßfahrzeug stand 25 m hinter der Tafel, die eine 30-Zone anzeigt, also beginnt?

Und woher weißt Du, ob es 25 m waren. Hast Du nachgemessen?

Wolfgang

Ja, hab ich. Der Radarwagen stand 25 Meter hinter dem 30 Zonen Schild. Vorher war 50 km/h

Ein Laserfahrzeug steht ca. 25 Meter hinter einem 30 Zonen
Schild . Wie könnte man nachweisen oder auch einsehen, dass
die 25 Meter bis zum Schild eingehalten wurden und nicht schon
eher beblitzt wurde.

Die Frage ist wohl eher: Wozu?
Der Fahrer hat exakt Anspruch auf Null Meter Abstand zwischen dem Beginn der Tempozone und dem Messort. Alles was mehr als Null ist, ist nur der Versuch der Verwaltung, solchen Diskussionen aus dem Weg zu gehen. 20 m oder 30 m ist schnulli.

Bevor die Frage hier weiterhin falsch verstanden wird etwas zur Aufklärung:

Lasermessgeräte können in einem Bereich bis zu 1000m Entfernung die Geschwindigkeit messen.
Es ist hier also möglich das weit vor der eigentlichen Geschwindigkeitsbegrenzung gemessen wurde, und aus diesem Grund wäre die Frage nach der Rechtmäßigkeit auch durchaus berechtigt.

Allerdings müsste man schon wissen ob es tatsächlich eine Lasermessung war und um welches Gerät es sich gehandelt hat, denn gebräuchlich für mobile Messungen aus Fahrzeugen heraus sind eher Radar- oder Lichtschrankenmessungen, aber kein Laser.

Gruß Crack

Natürlich ist eine Messung 25m hinter dem Beginn der 30er-Zone zulässig. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab Schild und ab da kann die Einhaltung der, durch das Schild vorgeschriebenen, Geschwindigkeit kontrolliert werden. Das bedeutet, dass man nicht am Schild anfängt auf die angegebene Geschwindigkeit herunterzubremsen (wie es, gefühlt, die meisten Fahrer machen), sondern dass man vor dem Schild die Geschwindigkeit auf die angegebene Geschwindigkeit zu reduzieren hat.

Die einzig strittige Frage ist, ob sich das Fahrzeug während der Messung noch vor dem Schild befand und das kriegt man wohl am ehesten raus, indem man die Art des Messgeräts herausfindet (wird ja normalerweise im Brief mit angegeben) und sich darüber informiert, auf welche Entfernungen denn gemessen wird.

MfG,
TheSedated

Allerdings müsste man schon wissen ob es tatsächlich eine
Lasermessung war und um welches Gerät es sich gehandelt hat,
denn gebräuchlich für mobile Messungen aus Fahrzeugen heraus
sind eher Radar- oder Lichtschrankenmessungen, aber kein
Laser.

Hallo,

und was ist mit der LEIVTEC oder PoliScanspeed, sind das keine Laser?

Und da würde der Messbereich schon vor dem Schild liegen.

Gruß

Nostra

und was ist mit der LEIVTEC oder PoliScanspeed, sind das keine
Laser?

Der Messbereich der Leivtec liegt zwischen 40 und 50 Metern, somit wäre das Gerät sicher nicht geeignet für eine Messung im Bereich bis 25 Meter. Im Übrigen handelt es sich um ein Handgerät dessen Einsatz in einem Fahrzeug wohl keinen Sinn machen würde.

PoliScanspeed kann das technisch leisten, wobei aber auch hier der Einsatzbereich erst bei 15m beginnt, dabei aber bis 70m reicht. Die Frage ob nun der Messpunkt vor oder hinter dem Ortseingangsschild lag ist also durchaus gerechtfertigt.

Mir stellt sich die Frage woraus die Fragestellerin auf ein Lasergerät schließt.

Gruß Crack

Im Übrigen handelt es sich um ein
Handgerät dessen Einsatz in einem Fahrzeug wohl keinen Sinn
machen würde.

Hallo,

Komisch, wer sollte mit dem Klotz in der Hand messen? Das Ding wird idR. auf ein Stativ gesetzt, und dann gibt es eine Datenleitung in das Fahrzeug.

PoliScanspeed kann das technisch leisten, wobei aber auch hier
der Einsatzbereich erst bei 15m beginnt, dabei aber bis 70m
reicht. Die Frage ob nun der Messpunkt vor oder hinter dem
Ortseingangsschild lag ist also durchaus gerechtfertigt.

Mit Sicherheit kann die PSS das nicht. Da liegt der Beginn der Messung garantiert außerhalb der 25m

Mir stellt sich die Frage woraus die Fragestellerin auf ein
Lasergerät schließt.

Das wissen die Götter.

Gruß

Nostra

Komisch, wer sollte mit dem Klotz in der Hand messen? Das Ding
wird idR. auf ein Stativ gesetzt, und dann gibt es eine
Datenleitung in das Fahrzeug.

Ich habe aktuell keine Daten die das Gewicht belegen könnten, Du behauptest aber nicht ernsthaft das es sich hierbei um einen schweren Klotz handelt:
http://www.leivtec.de/de/img/xv3-mobile-Geschwindigk…
Bitte nicht das Stativ mitrechnen, das kann entfernt werden.

Außerdem, Ausnahmen bestätigen Deine Regel:
http://www.leivtec.de/de/pdf/XV2Version3.pdf
http://www.radarforum.de/forum/uploads/post-42-11424…

PoliScanspeed kann das technisch leisten, wobei aber auch hier
der Einsatzbereich erst bei 15m beginnt, dabei aber bis 70m
reicht. Die Frage ob nun der Messpunkt vor oder hinter dem
Ortseingangsschild lag ist also durchaus gerechtfertigt.

Mit Sicherheit kann die PSS das nicht. Da liegt der Beginn der
Messung garantiert außerhalb der 25m

Dann wirf doch einfach mal einen Blick ins Datenblatt, da steht: Arbeitsbereich 15 m - 75m
http://l.hh.de/PoliscanSpeed

Gruß Crack

Du behauptest aber nicht ernsthaft das es sich hierbei um
einen schweren Klotz handelt:

Hallo,

von schwer habe ich nichts geschrieben, nur von Klotz. Sprich das Ding ist unhandlich. Zudem idR. bedeutet nicht ausschließlich.

Dann wirf doch einfach mal einen Blick ins Datenblatt, da
steht: Arbeitsbereich 15 m - 75m
http://l.hh.de/PoliscanSpeed

Die Messung beginnt in einer Entfernung von 70-75m, und endet dann etwa 15m vor dem Gerät. Auf der Strecke wird laufend gemessen, und der höchste Messwert wird genommen. Aus diesem Grund werden die Fahrzeuge auch mit dem Messrahmen optisch verfolgt.

Damit beende ich das Thema für mich.

Gruß

Nostra

Die Messung beginnt in einer Entfernung von 70-75m, und endet
dann etwa 15m vor dem Gerät. Auf der Strecke wird laufend
gemessen, und der höchste Messwert wird genommen. Aus diesem
Grund werden die Fahrzeuge auch mit dem Messrahmen optisch
verfolgt.

Und genau das würde die Fragestellerin in ihrer Annahme bestätigen das eine solche Messung nicht verwertbar wäre, denn sie findet zumindest weitgehend außerorts statt.

Gruß Crack