Laserpointer unter Luftgewehr auf Kirmes

Hallo … bin gestern auf einem Stadtfest gewesen.
Es waren auch einige Schiessbuden dort aufgebaut.
Einer hatte Luftgewehre mit unter dem Lauf montierten Laserpointer.
Die Montage hat ziemlich selbstgebaut ausgesehen…

Kann es sein, dass der Betreiber eine Sondergenehmigung für so was erhält,
oder hat er einfach nur gebastelt, ohne sich darüber Gedanken gemacht zu haben?

Gruss, Kai G.

Einer hatte Luftgewehre mit unter dem Lauf montierten Laserpointer.

Wenn er an den Richtigen - also Falschen - gerät, wird der Stand erstmal dichtgemacht. Und die Anzeige ist definitiv. Beleuchtende Zieleinrichtungen sind verboten.

…ohne sich darüber Gedanken gemacht zu haben?

Sicherlich nicht der Hellste! Wenn er mit der Schießbude sein Geld verdient, handelt er sogar ausgesprochen dämlich.

Gruß!
Tino

Wieso? Was ist an einem Laserpointer verboten?

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Hi,

Wieso? Was ist an einem Laserpointer verboten?


WaffG 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste


Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
(…)
1.2
Schusswaffen (…) und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
(…)
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Gruß,

Malte.

Hiho :smile:

Ist ja interressant. Der Sinn einer Waffe dürfte ja letztenendes darin
bestehen, das Projektil ins Ziel zu befördern. Wenn das mit Beleuchtung
besser klappt, ist doch super. Will mir nicht so ganz in den Kopf…

grüße, rené

Der Sinn einer Waffe dürfte ja letztenendes darin bestehen,
das Projektil ins Ziel zu befördern.

Wer sagt, daß deutsches Waffenrecht in irgendwelche Köpfe soll? Es soll befolgt werden, sonst nichts! Über den Zustand der Köpfe, die es ausbrüten, schreibe ich nichts. Und über die Dummbrote, die den Brütern Kompetenz bescheinigen und nach noch mehr und noch mehr und noch viel mehr Reglementierung rufen, mag ich auch nichts schreiben.
Ein Beispiel gefällig?
Es sei erwähnt, daß der Besitzt eines Schalldämpfers verboten ist. Ich meine nicht den Schalldämpfer auf einer Schusswaffe, sondern den Schalldämpfer selbst! Du brauchst keine Schusswaffe zu besitzen, um gegen den fraglichen Paragraphen zu verstoßen. Dieses Stück Metall reicht für ein deftiges Verfahren.

Kurzum: Beleuchtende Zieleinrichtungen sind dem Militär und der Polizei vorbehalten. Das muß der Schießbudenbetreiber wissen! Meinetwegen kann er verständnislos den Kopf schütteln. Ich mache es ja genauso. Aber das ist nun mal die Rechtslage. Und dagegen verstößt man in Deutschland besser nicht.

Gruß!
Tino

Hiha,

Will mir nicht so ganz in den
Kopf…

Ist doch klar: eine laserunterstützte Zieleinrichtung macht die Waffe um ein Vielfaches gefährlicher und ab einer gewissen Gefahrenstufe haben Waffen eben nichts auf der Kirmes zu suchen.

Gruß
Oliver

hiho :smile:

Ist doch klar: eine laserunterstützte Zieleinrichtung macht
die Waffe um ein Vielfaches gefährlicher und ab einer gewissen
Gefahrenstufe haben Waffen eben nichts auf der Kirmes zu
suchen.

Mir ging es nicht um die Kirmesbude speziell, sondern um das Gesetz
allgemein. Eine Waffe hat einen bestimmten Sinn. Wenn ich diesen
Sinn gesetzlich unterstütze (Waffenbesitz ist ja nunmal unter
bestimmten Bedingungen möglich), kann ich doch nichts dagegen haben,
wenn dieser Sinn durch technisches Equipment optimal unterstüzt wird?!

grüße, rené
PS: ich persönlich bin für ein komplettes Waffenverbot außerhalb
polizei, militär und försterei

Kurzum: Beleuchtende Zieleinrichtungen sind dem Militär und

der Polizei vorbehalten. Das muß der Schießbudenbetreiber
wissen! Meinetwegen kann er verständnislos den Kopf schütteln.
Ich mache es ja genauso. Aber das ist nun mal die Rechtslage.
Und dagegen verstößt man in Deutschland besser nicht.

Kann ich nicht glauben!
Ich habe mir vor 2 Jahren eine Luftpistole in einem Katalog gekauft, beim Set war ein Laserpointer zum aufstecken mit dabei, war auch im Katalog so abgebildet!
War das jetzt verboten? Glaube ich nicht!
In den Katalogen für Gotcha Waffen kann man auch Laserpointer aufsätze kaufen, ist das verboten? Diese Versandhäuser werden doch streng kontrolliert!?

MfG
Tobi

Hi,
inwiefern fällt überhaupt ein normales Luftgewehr unter das WaffenG ?

Wenn es eine Waffe im Sinne WaffenG wäre, dürfte es wohl nicht auf der Kirmes eingesetzt werden. Und unter alle anderen Gerätschaften kann ich Laser klemmen, wie ich lustig bin, wenn es ein Kl. 1 Laser ist.

A.

Hallo,
was ist es? Eigentlich das ist mir das nicht so klar. Ich es eine Zielvorrichtung die einen Punkt im Visier erzeugt, ist es erlaubt, da es auch Jäger im Visier haben dürfen. Ist es aber ein Pointer wie in den Krimifilmen, die ein Ziel mittels rotem Punkt markieren ist es verboten.
Gruß Günter

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Hallo Andreas,

natürlich ist es eine Schußwaffe. Das Kriterium ist in diesem Fall, daß ein fester Körper von Gasen durch einen Lauf getrieben wird. Natürlich ist ein LG einfacher zu erwerben und hat eine begrenzte Mündungsenergie, als eine scharfe Schußwaffe. Aber der Besitz und Erwerb wird vom Waffengesetz geregelt, dementsprechend sind die Folgen bei Mißbrauch.

Grüße

Winfried

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§30 WaffG…
Hi,

ich meine aber nach §30 WaffG ist §11, in dem diese Verbote ausgeprochen werden, nicht auf Luftdru
ckwaffen bis