Der Sinn einer Waffe dürfte ja letztenendes darin bestehen,
das Projektil ins Ziel zu befördern.
Wer sagt, daß deutsches Waffenrecht in irgendwelche Köpfe soll? Es soll befolgt werden, sonst nichts! Über den Zustand der Köpfe, die es ausbrüten, schreibe ich nichts. Und über die Dummbrote, die den Brütern Kompetenz bescheinigen und nach noch mehr und noch mehr und noch viel mehr Reglementierung rufen, mag ich auch nichts schreiben.
Ein Beispiel gefällig?
Es sei erwähnt, daß der Besitzt eines Schalldämpfers verboten ist. Ich meine nicht den Schalldämpfer auf einer Schusswaffe, sondern den Schalldämpfer selbst! Du brauchst keine Schusswaffe zu besitzen, um gegen den fraglichen Paragraphen zu verstoßen. Dieses Stück Metall reicht für ein deftiges Verfahren.
Kurzum: Beleuchtende Zieleinrichtungen sind dem Militär und der Polizei vorbehalten. Das muß der Schießbudenbetreiber wissen! Meinetwegen kann er verständnislos den Kopf schütteln. Ich mache es ja genauso. Aber das ist nun mal die Rechtslage. Und dagegen verstößt man in Deutschland besser nicht.
Gruß!
Tino