Laserpointer...wo und wohin darf ich leuchten?

Hallo,

ich hätte gerne mal gewusst, wo ich mit so einem „Katzenspielzeug“ leuchten darf.

Besp.:

  1. meine Katze und ich sind draußen und ich leuchte mit dem Laser auf dem Boden. Katze folgt.

  2. Ich will meiner Freundin in einer romantischen Nacht den Orion zeigen und leuchte in die Sterne.

  3. ich leuchte auf die Fassade eines Hause um was zu zeigen.

So darf ich das? Darf ich einen Laser in der Öffentlichkeit benutzen oder nicht wenn nicht, warum darf’s ich dann mit einer viel stärkere LED Taschenlampe?

DANKE!

Hallo !

Wegen der sehr starken Blendwirkung,die bei starken Lasern ja bis zu Augenschäden gehen kann,darf man die nicht bestimmungswidrig verwenden.
Und die Bestimmung ist eben Funktion „Zeigestock“ bei Vorträgen etwa.
Man leuchtet weg vom Publikum auf eine Leinwand.
Und für solche Anwendungen sind sie gedacht und zugelassen (Laserklasse).

Dass das gezielte/fahrlässige Blenden von Piloten bei Flugzeugen eine schwere Straftat ist,dürfte wohl bekannt sein.
Was also hat das Leuchten am Nachthimmel zu suchen ?

Und an Hausfassaden ? Da sind Fenster hinter denen Menschen leben,die auch mal rausschauen.

Eine LED-Taschenlampe ist nicht vergleichbar lichtstark,weil der Lichtstrahl niemals so eng gebündelt ist. Die Blendwirkung lässt mit der Entfernung stark nach,beim Laser kaum.

MfG
duck313

Hallo Namenloser

ich hätte gerne mal gewusst, wo ich mit so einem „Katzenspielzeug“ leuchten darf.

Schönen Gruß an Deine Katze!

Zu Deiner Frage:

Das kommt auf die Leistung des Laserpointers an. Siehe hierzu auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Laserpointer#Leistung

Laserpointer der Klasse 1 sind ziemlich unbedenklich, es sollte jedoch vermieden werden, dass die Freundin (einen schönen Gruß auch an sie) länger als einen Augenblick direkt in den Strahl blickt, da sonst eine Schädigung des Auges nicht ausgeschlossen ist (für die Katze ist das nicht so gefährlich, die istnämlich nicht so blöd, unverwandtin den Strahl zu starren).

Laser der Klasse 2 sind bedinht ungefährlich, man sollte damit Personen (und dazu gehören auch Katzen) nicht direkt anleuchten.

Laserpointer ab Klasse 3 dürfen in Deutschland nicht verkauft werden, das Problem ist nur, man kann sie ohne weiteres übers Internet beziehen, die Zollkontrollen sind da nicht sehr wirksam. Die Dinger sind aber echt gefährlich, auch, wenn landende oder niedrig fliegende Flugzeuge bzw. Hubschrauber damit angeleuchtet werden. Sie können die Piloten so blenden, dass diese minutenlang nichts mehr sehen können. Das Anleuchten von Flugzeugen mit den Dingern wird daher, auch wenn nichts passiert, als Gefährdung des Luftverkehrs geahndet.

  1. meine Katze und ich sind draußen und ich leuchte mit dem Laser auf dem Boden. Katze folgt.

Laserklasse 1 unbedenklich, bis Laserklasse 2 zulässig.

  1. Ich will meiner Freundin in einer romantischen Nacht den Orion zeigen und leuchte in die Sterne.

Bis Laserklasse 2 unbedenklich. Es sollte sich jedoch kein Flugzeug in der Nähe befinden, sonst könnten die Dir möglicherweise einen Streifenwagen auf den Hals schicken.

  1. ich leuchte auf die Fassade eines Hause um was zu zeigen.

Bis Laserklasse 2 unbedenklich.

Darf ich einen Laser in der Öffentlichkeit benutzen oder nicht wenn nicht, warum darf’s ich dann mit einer viel stärkere LED Taschenlampe?

Das liegt an der unterschiedlichen Divergenz des Lichtes. Bei einer Taschenlampe spricht man ja zu Recht von einem „Lichtkegel“, Das Licht der LEDs verteilt sich schon auf kurze Entfernungen so stark, dass die Leistungsdichte auf einen ungefährlichen Wert absinkt. Bei Lasern hingegen wird das Licht parallel ausgesandt (bei Laserdioden fast parallel) so dass die Leistungsdichte des Strahls auch über große Entfernungen (fast) so hoch wie an seinem Ursprung ist.

O.K.?

Gruß merimies

Laserpointer…wo und wohin darf ich leuchten?
Guten Tag,

Vielen Dank für die guten Antworten!

Wie besagt, ist das Leuchten in sofern „unbedenklich“, solange ich keinen blende. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe(?).

Aber…

Beispiel: der Hobby-Astronom zeigt nun auf ein Sternbild -mit seinem LASER-Pointer-. Der Strahl wird von einem Bürger entdeckt, der die Polizei ruft, weil er gelaubt, da will einer einen Piloten blenden. -Was der Astronom natürlich nicht will!-

Muss der H.-Astronom mit einer Anzeige rechen? Kommen strafen auf Ihn zu?

Oder rückt die Polizei nur aus, wenn sich wirklich ein geblendeter Pilot meldet?

Noch eines zu den LED-Lampen… wenn ich davon geblendet werde sehe ich sehr lange „Punkte“ vor dem Auge. Wenn ich von dem Strahl meines Lasers geblendet werde, sehr ich auch einen Punkt, aber bei weitem nicht so lange. Kommt natürlich auch wieder auf die LEISTUNGEN an… logo (-;

Hallo,

Beispiel: der Hobby-Astronom zeigt nun auf ein Sternbild -mit
seinem LASER-Pointer-.

Ich frage mich schon länger, was das bringen soll.

Den Laserpunkt kann man nur dann sehen, wenn irgendwo ein Gegenstand ist, der das Licht reflektiert. Üblicherweise ist das die Leinwand. Für unser Beispiel sind die Sterne und ihr schwarzer Hintergrund „unendlich weit weg“, so daß nichts reflektieren kann. Die Angebetete des „Hobby-Astronoms“ wird den Laserpunkt nicht sehen können.

Ich glaube nicht, daß ein Hobby-Astronom auf so eine Idee kommt. (Persönliche Meinung: Es liest sich eher wie eine weit hergeholte Ausrede.)

Gruß
Jörg Zabel

1 Like

Hallo Jörg,

Den Laserpunkt kann man nur dann sehen, wenn irgendwo ein
Gegenstand ist, der das Licht reflektiert. Üblicherweise ist
das die Leinwand. Für unser Beispiel sind die Sterne und ihr
schwarzer Hintergrund „unendlich weit weg“, so daß nichts
reflektieren kann. Die Angebetete des „Hobby-Astronoms“ wird
den Laserpunkt nicht sehen können.

Bei Nebel und Smog geht es, aber dann sind die Sterne eher weg …

… aber die Angebetete wird eher wo anders hin sehen …

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter,

Bei Nebel und Smog geht es, aber dann sind die Sterne eher weg

Dann ist es auch mit dem Zeigen des Orion nicht weit her.

Es sei denn, daß mit „Orion“ was Anderes gemeint ist …

Gruß
Jörg Zabel