Hallo Gemeinde,
mir ist immer wieder „unangenehm aufgefallen“, daß beim Bezahlen mit EC- oder Kreditkarte das Kassenpersonal den Beleg von mir unterschreiben läßt, aber gar nicht die Übereinstimmung der Unterschrift mit der Karte überprüft.
Das bedeutet, wenn ich die Karte verlieren sollte, daß der Finder, zumindest zunächst mal, nach Herzenslust einkaufen gehen kann
Beim Tanken fehlt die Kontrolle fast regelmäßig, in manchen Kleidergeschäften hingegen wird die Unterschrift GENAU verglichen, einmal wurde ich sogar gebeten, den gesamten Schriftzug zu wiederholen, da ich nur ein Namenskürzel gemacht hatte.
Neulich habe ich an der Supermarktkasse die Dame, in ganz freundlichem Ton, darauf hingewiesen, daß sie die Unterschrift nicht überprüft hat und bekam eine extrem patzige Antwort, das sei „von oben auch nicht vorgesehen“. Daraufhin habe ich eine Mail an die Supermarktkette geschrieben und erhielt tatsächlich die Antwort „Lt. Auskunft unserer Revision muss bei einer EC-Kartenzahlung nicht zwingend die Unterschrift kontrolliert werden, da der Kunde das Recht hat bei Missbrauch das Lastschriftverfahren zu widerrufen.“
Was sagt ihr dazu? Und wenn es die Pflicht gibt, beim Lastschriftverfahren die Unterschrift zu kontrollieren, wo kann ich das nachlesen?
Schon mal Danke und Grüße!