Lastschrift beim Bezahlen mit EC-Karte / Kreditkarte: muß Unterschrift kontrolliert werden? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?

Hallo Gemeinde,

mir ist immer wieder „unangenehm aufgefallen“, daß beim Bezahlen mit EC- oder Kreditkarte das Kassenpersonal den Beleg von mir unterschreiben läßt, aber gar nicht die Übereinstimmung der Unterschrift mit der Karte überprüft.

Das bedeutet, wenn ich die Karte verlieren sollte, daß der Finder, zumindest zunächst mal, nach Herzenslust einkaufen gehen kann :frowning:

Beim Tanken fehlt die Kontrolle fast regelmäßig, in manchen Kleidergeschäften hingegen wird die Unterschrift GENAU verglichen, einmal wurde ich sogar gebeten, den gesamten Schriftzug zu wiederholen, da ich nur ein Namenskürzel gemacht hatte.

Neulich habe ich an der Supermarktkasse die Dame, in ganz freundlichem Ton, darauf hingewiesen, daß sie die Unterschrift nicht überprüft hat und bekam eine extrem patzige Antwort, das sei „von oben auch nicht vorgesehen“. Daraufhin habe ich eine Mail an die Supermarktkette geschrieben und erhielt tatsächlich die Antwort „Lt. Auskunft unserer Revision muss bei einer EC-Kartenzahlung nicht zwingend die Unterschrift kontrolliert werden, da der Kunde das Recht hat bei Missbrauch das Lastschriftverfahren zu widerrufen.“

Was sagt ihr dazu? Und wenn es die Pflicht gibt, beim Lastschriftverfahren die Unterschrift zu kontrollieren, wo kann ich das nachlesen?

Schon mal Danke und Grüße!

Nirgends. Die Kontrolle dient allenfalls dem Schutz des Verkäufers und nicht dem Schutz des Kunden, da der - wie das auch gesagt wurde - die Lastschriften form- und problemlos zurückgeben kann. Daher kontrolliert der Verkäufer nur, wenn er das für richtig hält.

Gruß
C.

Das Risiko trägt der Verkäufer. Stimmt die Unterschrift nicht kann von Missbrauch ausgegangen werden und der Kunde kann sein Geld zurückfordern. Es liegt daher im Ermessen des Verkäufers ob er genau kontrolliert oder ob er das nicht tut und eine Rückbuchung riskiert.

Die Revision ist ein schlaues Kerlchen - sie hat vollkommen Recht.

@anon23306649 und @C_Punkt

also ganz so einfach dürfte das ganze nicht abzuhandeln sein. Daß ich eine Lastschrift innerhalb eines gewissen Zeitraumes zurückbuchen lassen kann ist schon klar.

Aber dann wird der Verkäufer mit seiner Forderung an mich herantreten. Wenn dann auf seinem Beleg statt meiner Unterschrift nur Donald Duck (oder Donald Trump) zu lesen ist, hat dann der Verkäufer einfach nur Pech gehabt?

Das wäre ja ein schönes Geschäftmodell für mich: bei allen Zahlungen mit einem Fantasienamen unterschreiben und die Lastschrift später zurückbuchen lassen? :hushed:

Oder tritt doch plötzlich die Bank/das Kreditkartenunternehmen an mich heran und präsentiert eine Klausel ihrer 100-seitigen AGBs, die ich irgendwann unterschrieben habe, daß ich die Karte stets geschützt vor fremdem Zugriff aufzubewahren habe und Verlust umgehend mitzuteilen habe? Immerhin gibt es ja auch bei Internet-Shops die Zahlart „Kreditkarte“ und da wird keinerlei Unterschrift verlangt…

Salü,

magst Du mal beschreiben, was

mit der ec-Lastschrift noch gemeinsam hat, außer dass beide mit einer Plastikkarte zu tun haben?

Schöne Grüße

MM

Ja gerne: ich habe beides in meiner Ausgangsfrage geschrieben (die Du hoffentlich auch gelesen hast). Und beide Karten verwende ich in Geschäften und an Tankstellen.

Es geht darum, mit wem er den Vertrag geschlossen hat. Die Unterschrift dient dabei nur der Beweisbarkeit. Egal, wie Du unterschreibst, hast Du aber den Vertrag geschlossen und hast auch zu bezahlen.

Wenn Du behauptest, daß die Unterschrift nicht von Dir ist, kann das entweder dazu führen, daß der Händler seine Forderung in den Wind schreibt oder Dich vor Gericht zerrt, wo dann sich dann ein Gutachter darüber verbreiten wird, ob die Unterschrift vielleicht doch von Dir geleistet wurde. Ob man auf ersteres wetten will, sollte man sich gut überlegen, denn Betrug ist eine von den unschöneren Straftaten.

Die AGB sind deutlich kürzer und ganz offensichtlich solltest Du Dir diese auch mal durchlesen. Kann ganz erhellend sein.

Und wieder ein neuer Sachverhalt.

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Aha. Und ist Dir auch schon aufgefallen, dass die eine Karte Lastschriften auf Deinem Girokonto macht und die andere nicht? Dann kannst Du ja mal Stufe 2 des Experimentes durchführen und bei Deiner Kreditkartenorganisation eine Rücklastschrift veranlassen. Lass Dich überraschen.

Schöne Grüße

MM

lieber @Aprilfisch, ehrlich gesagt kann ich auf Deinen schnippischen Tonfall verzichten, ich weiß sehr wohl daß EC-Lastschrift und Kreditkartenzahlung unterschiedliche Dinge sind.

Wenn die drei Fälle

  • EC-Karte im Geschäft
  • Kreditkarte im Geschäft
  • Kreditkarte im Internet

von der rechtlichen Seite unterschiedlich gelagert sind, dann stelle doch anschaulich dar, was im jeweiligen Fall gilt. Dann brauche ich mich auch nicht „überraschen“ lassen :frowning: