Hallo,
es wurde im Rahmen einer Betreuung einem Apotheker eine Abbuchungserlaubnis für das Lastschriftverfahren erteilt, und zwar auf dem entsprechenden Vordruck der Kreissparkasse, den diese hierfür übersandt hatte.
Das Konto wies eine entsprechende Deckung auf, es ging um ca. 25 Euro. Nun kam ein Brief, dass die Lastschrift mangels Deckung nicht ausgeführt wurde. Das ist Unsinn. Dann kommen noch Gebühren in Höhe von 3,50 Euro hinzu.
Ich nehme an, dass die Schwierigkeit dadurch kommt, dass es eben das Konto eines Betreuten ist. Daraufhin habe ich mir die AGB beschafft, dort steht nichts entsprechendes drin über Besonderheiten bei Betreuungskonten.
Nun habe ich bei einer anderen Bank schon mal eine seltsame Antwort bekommen: „Das haben wir in unseren internen erweiterten AGB so geregelt“. Auf Nachfrage war man nicht bereit, mir diese auszuhändigen, da sie nur für den internen Gebrauch sind. Wobei es hier nicht um Lastschriften ging.
Nun frage ich mich natürlich, welcher Art sind die Beziehungen zu dieser Bank ? Gelten die AGB oder nicht ? Ich verstehe, dass jede Bank intern bestimmt Regelungen treffen muss, aber diese sollten doch grade in den AGB ihren Ausdruck finden, damit der Kunde Rechtssicherheit hat und eine verlässliche Geschäftsbeziehung besteht.
Es ist schon seltsamt genug, dass grade im Bereich Betreuung keine Bank wie die andere arbeitet. So ist z. B. bei der Postbank Onlinebanking ohne Probleme möglich, bei einer Kreissparkasse nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Amtsgerichtes (!), bei der örtlichen Sparkasse am Ort gar nicht.
Mag sich jemand mal zum Thema AGB äußern ?
Gruss
Andreas