Hallo,
Richtig. Nur wer Geldangelegeheiten als lästiges Übel versteht
und die Sachen einfach so laufen läßt, anstatt wenigstens
einmal im Monat oder Quartal die Kontoauszüge zu prüfen, läuft
überhaupt Gefahr, unberechtigte Buchungen zu übersehen.
Was nutzt einmal im Quartal? Rückbuchen kann man nur innerhalb von 6 Wochen.
Außerdem gibt meine Pflicht, die Auszüge zu prüfen, noch niemanden das Recht, nach Lust und Laune abzuheben.
Genauso wie den versehentlichen Abschluß von Verträgen am
Telefon betrifft
Ein versehentlicher Abschluss eines Vertrages ist eine Sache. Ein Telefongespräch über das Wetter mit einem Vertrag über eine unklare Dienstleistung als Folge eine andere.
dies - zumindest in meinem Bekannten- und
Kollegenkreis - immer die gleichen Leute: leicht verpeilt,
kein Interesse an Geldangelegenheiten, Schwierigkeiten, sich
auf relevante Dinge zu konzentrieren/fokussieren und einem
Hang zu ausschweifenden Formulierungen/Diskussionen. Das
erschwert es natürlich, am Telefon einfach mal „nein“ zu
sagen, anstatt die Dinge mit dem Telefonverkäufer
ausdiskutieren zu wollen
Nein, dazu zähle ich mich nicht. Aber ich hatte schon einen Vertrag mit der Firma, man hat mich angeblich über eine Leistungsveränderung informieren wollen und das ist 14 Jahre her - damals war ich noch nicht so erfahren. Inzwischen lege ich auf, ehe der Anrufer den zweiten Satz zu Ende sagen kann.
und eben einfach mal eben bei der
groben Durchsicht der Kontoauszüge (wozu man - wie oben
erwähnt - nun einmal vertraglich verpflichtet ist) die
unberechtigten Abbuchungen (von denen ich in meinem Leben noch
nie eine hatte) von den berechtigten zu unterscheiden.
Wer den Schaden nicht hat, kann gut Tips geben. Warts ab.
Deswegen den Gesetzgeber anzurufen ist natürlich eine
naheliegende Reaktion, aber geht an der eigentlichen Ursache
ein wenig vorbei.
Die eigentliche Ursache des Problems ist eine Betrugsabsicht.
Wüsste nicht, weshalb der Gesetzgeber diese tollerieren sollte - in einer Demokratie.
Ich sehe auch nach wie vor nicht den Unterschied, zwischen Diebstahl aus dem Portemonai oder vom Konto. Abgesehen von juristischer Kleinklauberei.
Diese Gesetze entstammen einer Zeit, in der es keine Lastschrifteinzüge gab.
Sie sind einfach veraltet.
Gruß, Paran