Lastschriftverfahren von einem ausländischen Konto? was kostet das?

Hallo zusammen,

mein Sohn lebt für einige Jahre in Australien (als Doktorand). Dort hat er ein Konto und bekommt auch sein Gehalt (Stipendium) auf dieses Konto.
Während des Studiums hat er für einige Zeit Bafög bekommen, das nun zurückverlangt wird, was auch völlig in Ordnung ist. Das Stipendium liegt etwas oberhalb des Freibetrages, also kann er auch keinen Antrag stellen, um die Rückzahlung für einige Zeit zu verschieben.
Das Bundesverwaltungsamt möchte die monatlichen Raten jetzt im Lastschriftverfahren abbuchen.

  1. geht das überhaupt von einem ausländischen Konto aus?
  2. wenn ja, wieviel kostet das?
  3. wer zahlt das überhaupt? Der Kontoinhaber oder derjenige, der einzieht?

Die Überlegung, einen größeren Betrag auf ein deutsches Konto zu überweisen und das Lastschriftverfahren von dort durchzuführen fällt flach, da das die finanziellen Möglichkeiten meines Sohnes übersteigen würde. Es müsste also bei der monatlichen Rückzahlung bleiben.

Vielleicht weiß jemand hier Rat oder kann uns einen guten Tipp geben.

Herzliche Grüße
Ute

Hallo!

Aber sicher nicht,wenn Bundesverwaltungsamt hört Konto ist in Australien !

Man kann doch gerademal neuerdings innerhalb der SEPA-Zone überweisen und grundsätzlich auch Lastschrift machen. Aber doch nicht sonst auf der Welt.

Dauerauftrag von AUS nach D würde gehen.  Kosten muss man selbst trage, also mehr überweisen als geschuldet, damit nach dem Wechsel in Euro auch das geforderte ankommt. 

Oder noch einfacher, von einem Inlandskonto eines Familienangehörigen in D aus.

und da kann der „Australier“ doch entweder monatlich selbst hin überweisen oder er spart es an und überweist dann eine Mehrmonatsrate auf einmal um Kosten zu sparen.

MfG
duck313

Hi,

warum stellst Du nicht dem Bundesverwaltungsamt genau diese Frage? Da arbeiten auch Menschen.

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/A…

Gruss
K

Hallo duck313, hallo Kasi,
danke für eure Antworten.
@Kasi, stimmt, da arbeiten auch Menschen :wink:. Danke für den Link, genau das hab ich gesucht. Und auf dieser Seite steht ganz unten:

„Dar­über hin­aus füh­ren wir auch den Ein­zug von Aus­landss­ti­pen­dia­ten durch.“

Es werden sicher nicht wenige nach dem Studium für eine Zeit ins Ausland gehen, das BVA hat sich da also schon angepasst. Jetzt bleibt nur noch zu ermitteln, ob und wieviel mehr pro Rate dieser Einzug ausmacht. Aber das wird sich noch in Erfahrung bringen lassen.

Wünsche ein schönes Wochenende … Ute