Hallo Zusammen,
ich habe bei einem Telekommunikationsanbieter (TKA) vertraglich einem Lastschriftverfahren zugestimmt, das ich gern aufheben möchte.
Im Vertrag steht folgender Text: „Hiermit ermächtige ich TKA widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen x Werktage nach Rechnungsstellung zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Ich bin darüber informiert, dass TKA ausschließlich Bankeinzugsverfahren akzeptiert. Barzahlung oder Überweisung sind nicht möglich.“
Wer sich jetzt fragt warum ich das unterschrieben habe: es gibt keine weiteren Anbieter.
Rechnungen etc. kann ich online im Portal des Anbieters herunterladen. Bei meinem früheren Telekommunikationsanbieter (an einem anderen Wohnort) habe ich die Rechnung heruntergeladen und überwiesen, das ging problemlos.
Meine Frage: Kann ich das Lastschriftverfahren widerrufen? Der zweite Satz macht mir Sorgen: „Ich bin darüber informiert,…“ - was kann mir passieren? Dürfte der TKA mir kündigen?
Wie kann so ein Widerruf gerade wegen des zweiten Satzes aussehen?