Liebe ExpertInnen,
ich meine zu wissen, daß Laternenparker verpflichtet sind, bei längerer Abwesenheit jemand den Schlüssel zu geben, damit jemand im Fall des Falles das Auto woanders parken kann.
Stimmt das so und wenn ja, wo steht das bitte?
Hintergrund meiner Frage: vor ein paar Tagen wurde in einem Straßenabschnitt ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet, nicht temporär, sondern dauerhaft.
Alle die bisherigen Behinderer (das war der Grund für die Schilder!) haben sich neue Plätze gesucht, aber ein Auto steht unbewegt noch immer da. Das stand schon an der Stelle, bevor die Schilder montiert wurden.
Kann das Auto da jetzt (z.B. wegen Urlaubs des Fahrers/Halters) wochenlang parken, ohne daß es irgendwelche Sanktionen gibt?
Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im voraus.
Gruß