Laufende Motoren von Bussen

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:
Familie Müller wohnt in einer Wohnung, die oberhalb von Busparkplätzen, welche sich direkt vorm Haus befinden, liegt. Leider haben die Busfahrer die „Angewohnheit“, die Motoren auch nachts stundenlang im Standgas vor sich hinbrummen zu lassen. Was das für die Familie, die fast alle Fenster der Wohnung zur Straße hat, bedeutet, ist mit wenigen Worten gesagt: Lärm- und Schmutzbelästigung³. Welche Handhabe hat die Familie gegenüber dem Betreiber (lokaler Stadtverkehrsbetrieb)? Ist hier eine Anzeige wg vorsätzlicher Umweltverschmutzung o.ä. möglich? Oder sollte die Polizei hinzugezogen werden? Bisher stellt sich der Betreiber nämlich taub… fam. Müller hat nur Angst, dass die Polizei sich ggf nicht zuständig fühlt, denn Strafzettel schreiben können die Polizisten auch nachts um 01:50, aber die Bus-Motoren laufen durch…

Gruß

Mutschy

Zuerst würde ich an folgendes denken:

_TB-Nr. 130106
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgasbelästigungen.

( B - 1 )10,00€

30 Abs. 1, ß 49 StVO; ß 24 StVG; 117 BKat_

Aber da es sich um Busse handelt und ich jetzt technisch in diesem Bereich nicht so bewandert bin, wäre meine Anregung hierzu, daß es sich bei Bussen evtl. auch so verhalten könnte wie bei LKWs, die erst einmal warmlaufen müssen, um einen gewissen Bremsdruck aufzubauen. Andernfalls können LKWs (und evtl. auch Busse) nicht oder noch nicht verkehrssicher in Betrieb genommen werden. Aber falls wir hier einen Busfahrer/LKW-Fahrer haben, kann der sich zu den technischen Details vielleicht mal äußern. Ich weiß auch nicht, ob sich mittlerweile etwas geändert hat bzgl. des Druckaufbaus zum Erreichen der vollen Bremskraft bei LKWs. Denn der Unterschied ist ja zwischen Bussen und LKWs nicht wirklich gegeben.

Außerdem möchte ich in dem oben geschilderten Fall einfach mal behaupten, daß die belästigte Familie nicht sicher sagen kann, daß es immer dasselbe Fahrzeug ist, welches warmläuft. Wenn es ein Busunternehmen ist, werden sicherlich mehrere Fhz. gleichzeitig oder im Minutentakt gestartet, um zur Rush Hour auszurücken.

Servus!

Zuerst würde ich an folgendes denken:

_TB-Nr. 130106
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare
Abgasbelästigungen.

( B - 1 )10,00€

30 Abs. 1, ß 49 StVO; ß 24 StVG; 117 BKat_

Aber da es sich um Busse handelt und ich jetzt technisch in
diesem Bereich nicht so bewandert bin, wäre meine Anregung
hierzu, daß es sich bei Bussen evtl. auch so verhalten könnte
wie bei LKWs, die erst einmal warmlaufen müssen, um einen
gewissen Bremsdruck aufzubauen. Andernfalls können LKWs (und
evtl. auch Busse) nicht oder noch nicht verkehrssicher in
Betrieb genommen werden. Aber falls wir hier einen
Busfahrer/LKW-Fahrer haben, kann der sich zu den technischen
Details vielleicht mal äußern. Ich weiß auch nicht, ob sich
mittlerweile etwas geändert hat bzgl. des Druckaufbaus zum
Erreichen der vollen Bremskraft bei LKWs. Denn der Unterschied
ist ja zwischen Bussen und LKWs nicht wirklich gegeben.

Mag sein. Aber es kann nicht sein, dass die Busse STUNDENLANG den Druck aufbauen müssen. Dann wärs echt mal Zeit für ne technische Überprüfung :wink: Bei 10…20 min wärs kein Thema, aber so…

Außerdem möchte ich in dem oben geschilderten Fall einfach mal
behaupten, daß die belästigte Familie nicht sicher sagen kann,
daß es immer dasselbe Fahrzeug ist, welches warmläuft. Wenn es
ein Busunternehmen ist, werden sicherlich mehrere Fhz.
gleichzeitig oder im Minutentakt gestartet, um zur Rush Hour
auszurücken.

Auch möglich. Aber es stehen 3…5 Busse hintereinander u laufen einfach durch. Nix mit Starten oder Abstellen, DURCHLAUFEN is angesagt. Von 23:00 Uhr abends bis ca 05:00 Uhr morgens. Das isses ja, was die Familie so nervt. An die (Sprit-)Kosten will ich gar nicht erst denken…

Gruss

Mutschy

Hallo,

Aber es kann nicht sein, dass die Busse STUNDENLANG
den Druck aufbauen müssen. Dann wärs echt mal Zeit für ne
technische Überprüfung :wink: Bei 10…20 min wärs kein Thema,
aber so…

Mein Führerschein II ist zwar „uralt lavendel“, meine aber, dass sich der Bremsdruck beim LKW/Bus in max. 1-2 Minuten aufbaut. Bei luftgefederten Fahrzeugen sollen es noch 1-2 Minuten mehr sein. Falls es länger dauert, ist die Druckluftanlage undicht und das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher.

Warmlaufenlassen im Leerlauf ist eh ungünstig, die Betriebstemperatur wird wesentlich schneller unter Last erreicht, d.h. im Fahrbetrieb.

Ansonsten fallen mir nur noch die Stichworte Resourcenverschwendung und Umweltverschmutzung ein.

Gruß Keki

Hi,
also das mit dem Druck aufbauen wirds nicht sein, da die modernen Fahrzeuge mit Retarderbremsenn ausgerüstet sind und nicht mehr vordergründig auf Druck angewiesen sind.
Das Warmlaufen erfüllt schon den Tatbestand der im anderen Post angesprochen Belästigung.
Ich würde eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt/Gewerbeaufsichtsamt/Polizeirevier machen.
Bei Ruhestörung muss die Polizei anrücken.

Gruß Rumburak

Abend!

Auch wenn ich es nicht gut heiße aber

Ansonsten fallen mir nur noch die Stichworte
Resourcenverschwendung und Umweltverschmutzung ein.

was hälst du von Heizung, da die Dinger in der Regel keine Standheizung
haben und der Fahrer sich nicht den Arsch Popo abfrieren möchte.

Gruß
Stefan

Anmerkung
Hallo,

da die
modernen Fahrzeuge mit Retarderbremsenn ausgerüstet sind und
nicht mehr vordergründig auf Druck angewiesen sind.

Das ist falsch, Retarder funktionieren nicht im Stand, sondern nur bei Bewegung. Und sie sind auch nicht die einzigen Bremsen, sondern nur eine Zusatzeinrichtung (die übrigens auch nicht überall eingebaut ist). Und der Druck wird oft auch nicht nur für die Bremsen benötigt, sondern ebenso für die Federung. Und vor allem wird Druck benötigt, um die Handbremse überhaupt erst mal zu lösen - die blockiert automatisch bei Druckverlust.

Natürlich muss da aber genau gar nichts stundenlang aufgepumpt werden, das geht wesentlich schneller.

Gruß
loderunner

Hoi.

Eine Anspruchsgrundlage könnten auch §§906 und 1004 BGB sein. Laut Palandt-Kommentar S.1407 CC)Geräusche-Fahrzeuge: unzulässiges Halten mit laufendem Motor (BGH NJW 82, 440);Bushaltestelle (BGH NJW 84, 1242 / Düss. VersR 79, 578); Parkplatz (LG Kempten NJW 95, 970).

Anzeigen/Melden würde ich das dem Betreiber des Platzes und ihn auffordern dies abzustellen (Und eine Kopie an das Ordnungsamt verschicken). Nachts einfach die Polizei anrufen wegen des Lärms und der Abgase. Zur Not versuchen, dass mehrere Nachbarn dort nacheinander anrufen - das erhöht das den Druck…

Ciao
Garrett

.

Doch.
.

Nein…
denn wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Rumburak

Hallo,
wenn der Bus eine Linie bedient, ist klar wann er faehrt und kann passend daazu gestartet werden.
Falls der Bus nachts so ein Anruftaxi darstellt, muss er in Bereitschaft stehen und durchlaufen, oder er kaeme erst nach 10 Minuten in die Gaenge.
Was sagt der Fahrer eigentlich nachts um drei, wenn man ihm sagt (nicht schimpft), neben seinem Bus kann man derzeit gerade nicht schlafen?
Gruss Helmut

Doch.

denn wer lesen kann ist klar im Vorteil.

So ist es: http://de.wikipedia.org/wiki/Retarder
Im Stillstand haben die Dinger keinerlei Bremswirkung.
Gruß
loderunner