Servus,
was auch immer „die Güllepumpe“ sein soll: Die Sonntagsruhe bezieht sich auf Geräusche, nicht auf Gerüche.
Die Sperrfrist für das Ausbringen von Gülle ist generell 1. November bis 31. Januar, es gibt je nach Bundesland, Boden und Kultur (leicht) davon abweichende Regelungen.
Von „jederzeit“ kann also keine Rede sein, und die sehr weit gehende Einschränkung bringt es mit sich, dass in der sehr kurzen verbleibenden Zeit, wo das (a) mit den einzelnen Kulturen überhaupt vereinbar, (b) erlaubt und (c ) mit den jeweiligen Wetterbedingungen kompatibel ist, eben auch mal am Sonntag gefahren werden muss, um überhaupt klarzukommen.
Moral: Erst denken, dann maulen - das ist die bessere Reihenfolge.
Schöne Grüße
MM