Guten Morgen, im März habe ich von der LBS die Mitteilung erhalten, dass ich über das Darlehen oder nur über das Bausparguthaben ab dem 30.06.2014 verfügen kann. Da ich nur das Bausparguthaben haben wollte habe ich in meiner örtlichen LBS die Auszahlung zu dem genannten Stichtag vereinbart. Nun habe ich eine Mitteilung von meinem Kundenbetreuer erhalten, das ich für 2015 den Freistellungsauftrag über Null Euro erteilen muss bzw. sollte. Das verstehe ich jetzt aber überhaupt nicht. Ich hatte das ganze damals so verstanden, dass mit der Auszahlung das Vertragsverhältnis endet. Wieso sollte ich also Einen Freistellungsauftrag erteilen bzw. den erteilen widerrufen? Ist dies so üblich?
Hallo,
Ein Freistellungsauftrag wird nicht automatisch mit der Auflösung des BSV gelöscht.
Das bedarf immer eines Extaantrages
Den F. ab 2015 auf Null setzen ist korrekt, wenn keine weiteren Verträge bei der Bausparkasse bestehen.
H.