LBS zwingt mich mein Bausparguthaben abzuheben

Hallo Zusammen,

ich habe Fragen zu folgendem anliegen.
Ich habe mein Geld vor einigen Jahren in einem guten Bausparvertrag angelegt. Dieser war auch recht schnell voll bespart und liegt nun.Derzeit brauch ich das Geld noch nicht un darum will ich den Vertrag natürlich weiter bestehen lassen. Schließlich habe ich dort einen sehr guten Sparzins.

Nun erreichte mich ein Anruf der LBS die zum Gespräch baten. Vor Ort sagte man mir dann, dass ich meine Geld nun abheben soll, da aufgrund des derzeitigen Zinstiefs der bestehende Bausparvertrag nun nicht mehr gezahlt werden könne.

Ich werde also gezwungen das Geld abzuheben. Nun sagte man mir auch, das noch auf ein Gerichtsurteil gewartet wird bei dem geklärt werden soll ob das überhaupt durchsetzbar ist. Da das ja mit Sicherheit eine Vielzahl an Bausparverträgen betrifft.

Hat jemand eine Ahnung wie ich mich nun verhalten soll?

Vielen Dank für eure hoffentlich kurzfristigen Antworten.

Hat jemand eine Ahnung wie ich mich nun verhalten soll?

ab zur verbraucherzentrale und den fall schildern.

auf keinen fall irgendetwas aktiv kündigen oder unterschreiben. die drecksäcke probieren das momentan durch die bank weg.

gruß inder

Ich werde also gezwungen das Geld abzuheben. Nun sagte man mir
auch, das noch auf ein Gerichtsurteil gewartet wird bei dem
geklärt werden soll ob das überhaupt durchsetzbar ist. Da das
ja mit Sicherheit eine Vielzahl an Bausparverträgen betrifft.

-> geltende Rechtslage ist: der Vertrag darf bis zur Bausparsumme bespart werden, darüber hinaus nicht. Dann darf auch die Bausparkasse kündigen. Ansonsten kann sie nichts machen. Wenn Du also unterhalb der Bausparsumme mit Deinem Guthaben plus Zinsen bist -> abwarten, nicht von selbst aus kündigen.

Die Bausparkassen zahlen halt bei diesen Altverträgen drauf, denn es hat früher nie jemand gedacht, dass wir solange in ein Zinstief kommen. Es ist legitim, Kunden auf mögliche Kündigungen anzusprechen. Aber es ist genauso legitim von Dir, wenn Du nicht darauf eingehst.
Da brauchst Du nicht zu einer Verbraucherzentrale zu gehen. Wenn die schon selbst sagen, es gäbe noch kein Urteil dazu …

Hat jemand eine Ahnung wie ich mich nun verhalten soll?

Vielen Dank für eure hoffentlich kurzfristigen Antworten.