Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Leasing vs. Kreditfinanzierung. Vielleicht können/kannst Sie/Du ja zur ein oder anderen Frage etwas Hintergrundwissen beisteuern.
Kann man eigentlich sagen, daß Leasing-Gesellschaften im allgemeinen bei der Bonitätsprüfung des Kunden deutlich großzügiger sind, als kreditgebende Banken? Dies wird ja häufig behauptet und mein Eindruck ist das auch.
Wenn ja, was ist der Grund dafür? Das „praktische“ Risiko dürfte ja beim Leasing wie bei einem Kredit mit Sicherungsübereignung weitgehend identisch sein.
Soviel ich weiß unterliegen auch Leasinggesellschaften der Aufsicht durch die BaFin - oder? Legt diese vielleicht unterschiedliche Maßstäbe an?
Rechtfertigen die Unterschiede in der Bilanzierung beim Kredit-/Leasinggeber abweichende Risikoeinschätzungen?
Ach ja, wenn meine Annahme wahr ist, müßten auch die Abschreibungen auf uneinbringliche Forderungen bei den Leasinggesellschaften höher sein, als bei den Banken. Ist das der Fall?
Leasinggesellschaften werben ja auch gerne damit, daß man mit Leasing statt Kredit seine Bonität schont. Stimmt das wirklich? Sicher, ein Kredit steht direkt in der Bilanz, während der Leasingvertrag nur im Anhang dokumentiert sein muss. Aber als einfacher Kaufmann würde ich sagen: Ob ich 1000 EUR Zins und Tilgung zahlen muss und 100.000 „Bankschulden“ habe, oder einen Leasingvertrag mit 1000 EUR Rate und bei X Jahren Laufzeit 100.000 EUR Eventualverbindlichkeiten - das ist doch praktisch Jacke wie Hose. Oder legen die Profis bei Banken und Auskunfteien da tatsächlich unterschiedliche Maßstäbe an, wenn sie einen Bonitätsindex berechnen?
Sieht man von subventioniertem Lessing ab, bei dem der Hersteller oder Verkäufer den Lesingvertrag subventioniert, um seine Verkaufs-Chancen zu erhöhen, ist nach meiner Erfahrung Leasing i.d.R. deutlich teurer. Reicht dieser höhere Ertrag der Leasinggesellschaft aus, ein höheres Risiko zu fiannzieren?
Ein Leasinggut muss ich ja nach Ablauf der Leasingzeit zurückgeben oder der Leasinggesellschaft abkaufen. Habe ich Anspruch auf einen Kaufpreis, der sich am bei Vertragsabschluss kalkulierten Restwert orientiert? Oder ist eine günstigere Wertentwicklung Gewinn der Leasinggesellschaft? Habe ich überhaupt einen Anspruch oder kann es (theoretisch) sein, daß die Leasinggesellschaft sagt: uuups, wir haben das Gerät schon anderweitig verkauft.
Ich habe gelesen/gehört: Bei Liquiditätsproblemen dürfte eine Bank eher zu Kompromissen bereit sein. Selbst wenn eine Sicherungsübereignung vereinbart wurde, fehlt der Bank in aller Regel das Personal und Know-how zur Verwertung. Die Ausübung des Rechtes ist daher für eine Bank nur Ultima-Ratio, Leasinggesellschaften haben dagegen durch die regelmäßig anfallende Verwertungen eine hohe Expertise. Auch ist die Kunden-Bindung meist nicht so stark wie bei einer Bank, besonders wenn es eine lokale Hasubank ist, bei der auch weitere private und geschäftliche Engagements laufen und möglicherweise auch Rücksicht auf Beziehungen genommen werden muss. Die Annahme, daß Leasinggesellschaften im Problemfalle schneller das Wirtschaftsgut „beschlagnahmen“ ist daher nicht abwegig. Wie sind da Ihre Erfahrungen?
Schon mal herzlichen Dank, daß Sie/Du sich soweit durch diesen Post gewühlt haben. Und noch mehr Dank für substantiierte Antworten.
Conrad