Ich hab letzte Woche einen Leasing Vertrag für einen A3 etron unterschrieben. Per Mail wurde mir Ende des Jahres zugesagt. Auf dem Vertrag stand dann sogar Oktober 2017 (unverbindlich).
Als ich dann gestern die Bestätigung erhalten habe wurde der Liefertermin auf Mai 2018 (unverbindlich) gelegt.
Hinzu kommt, dass ich mein Auto (Diesel) ja auch noch verschrottet werden muss und mein TÜV im November fällig ist. Daher habe ich natürlich extrem wenig Interesse, bis Mai!! zu warten.
Was kann man denn hier machen? Ist denn das überhaupt rechtens den Liefertermin zu ändern ?
Grundsätzlich schon, kommt aber auch darauf an, was dazu im Vertrag steht.
Es kann aber auch ein Grund sein, vom Vertrag zurückzutreten.
MfG Peter(TOO)
Ja, vor allem wenn es sich um unverbindliche Termine handelt.
Was willst Du da machen ? Willst Du den Vertrag kündigen, denn früher wirst Du einen Wagen wohl auch woanders nicht bekommen können. Und dann hättest Du doch auch das Problem einen Neuwagen zu finden, den Dir sicher niemand innerhalb weniger Tage liefern kann.
Spricht das Problem mit dem Altauto an, wenn das nicht mehr für wenig Geld durch den TÜV zu bringen wäre, dann soll dir das Autohaus behilflich sein und z.B. einen Wagen aus ihrem Gebrauchtwagenbestand für die Übergangszeit anbieten(gratis wohl nicht aber man kann sicher was aushandeln)
MfFG
duck313
Ja bin mir aktuell nicht sicher was ich machen möchte. Aber nach einem Uebergangsauto werde ich auf jeden Fall Mal nachfragen.
Bin halt nur etwas enttäuscht, dass einen das blaue vom Himmel versprochen wird und dann eben sowas … Aber naja so isses halt.
Dann ist es womöglich gar kein Vertrag, sondern nur ein unverbindliches Angebot?
Hinzu kommt, dass ich mein Auto (Diesel) ja auch noch verschrottet werden muss
Niemand zwingt dich dazu. Eine Abwrackprämie gibt es auch nicht (mehr).
… und mein TÜV im November fällig ist.
Na und?
Das FZ muss auch mit fast abgelaufenem TÜV verkehrssicher sein.
Den TÜV-Termin zu „vergessen“ ist bis zu 3 Monate auch nur eine gering bebußte Ordnungswidrigkeit.
Womöglich ist das FZ auch mit geringem Aufwand mit neuem TÜV zu versehen und hat dann sogar einen passablen Verkaufswert?
Aber auch ganz ohne TÜV zahlen Exporteure oft noch einen geringen Betrag und übernehmen die Abmeldung und die Kosten beim Kraftverkehrsamt.