Leasing, Restwert von Equipment

Hallo zusammen,

wir wollen 2 Leasingverträge schließen, einen für Notebooks, einen weiteren für Server. Am Ende der Laufzeit der Verträge (3 bzw. 5 Jahre) werden wir die Sachen an die Leasinggesellschaft zurückgeben.

Welchen Restwert können wir für die Sachen am Ende der Laufzeit in etwa annehmen? Welche Informationsquellen gibt es hier? Wir brauchen die Information, um ein uns vorliegendes Angebot zu beurteilen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Ohne IT Spezi zu sein, aber nach 5 Jahren ist m.E. der Restwert bei IT 0 / zero / null

bei 2 Jahren kann man drüber sprechen - aber 50% sind das auch nicht mehr - eher 10-20%

es gibt meines Erachtens sowas wie den BFL IT Index - sowas wie Schwackeliste für IT - mal unter BFL Leasing im Internet goggeln - da richten sich im Inland m.W. einige Leasinggesellschaften so ein bissl dran aus

good luck

Hallo,

IT ist nicht mein Thema.

Hallo,

IT-Leasing-Verräge werden üblicherweise ohne Restwert abgeschlossen (so genannte VA- oder Vollamortisationsverträge). Das liegt daran, da man nach Ablauf der Leasingdauer von technischer Überalterung und schwer möglicher Verwertung ausgeht.

Da die Objekte an die Leasinggesellschaft zurück gegeben werden sollen (bzw. können), liegt das Verwertungsrisiko am Ende des Leasingvertrages beim Leasinggeber. Damit liegt auch die Berwertung und die Bepreisung beim Leasinggeber. Üblicherweise werden solche Geräte mit Werten zwischen 3 und 10 % des Ursprungspreises angeboten. Zu welchem Preis dann auch tatsächlich verwertet wird, ist Verhandlungssache.

Es gab mal Leasingverträge, da hatte die Gesellschaft ihre Verwertungschance mit 10 % angesetzt und das entsprechend im Vertrag berücksichtigt. Dadurch entstanden niedrige Raten und es wurde gut verkauft. Da aber der Marktpreis am Vertragsende eine andere Entwicklung genommen hatte, musste mit Verlusten verkauft werden, weshalb die Gesellschaft heute auch nicht mehr aktiv ist.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und wünsche viel Erfolg bei der richtigen Auswahl.

Mit freundlichen Grüßen
Mikey

In der Regel werden EDV System als Vollamortisations-verträge kalkuliert. Daher besteht in aller Regel kein Restwert.
Sollten Sie jedoch planen, die Gegenstände zu übern ehmen, würde trotzdem ein Verwertungserlös anfallen. werden.

Hallo Bono123,

der Restwert bei Auslauf der Leasingverträge wird i.d.R. durch die gesetzliche AfA der Anschaffungsobjekte (noch nicht abgeschriebener Teil) bestimmt. Dies kann ggf. beim Finanzamt hinterfragt werden.
Ein bestimmter Wert kann also aus dem Stehgreif nicht benannt werden. Dies schließt auch den Marktwert für gebrauchte EDV zum Ablauf der Verträge ein.

Gruss
AK