Leasing Rückgabe

Hallo ,

Es geht um Leasingrückgabe eines Peugoet Fahrzeugs. Natürlich wurde eine Rechnung erhalten, die  nicht ganz nachvollziehbar/ verständlich ist.

Meine Frage:

Muß mann Teile bezahlen, auf die ich als Nutzer keinen Einfluß habe?
In diesem Fall soll, unter anderem, einen Klimakompressor(1200€) der undicht ist, und eine ausgeschlagenen Qerlenker(450€) bezahlt werden.
Der Wagen ist erst 28500 Km gelaufen und 4 Jahre alt. Keine Kratzer oder andere Auffälligkeiten.

Wo trifft den Nutzer da die Schuld?

Servus,

Wo trifft den Nutzer da die Schuld?

da braucht man nicht unbedingt nach einer Schuld suchen. Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde.

Schöne Grüße

MM

Moin auch,

steht denn im Leasingvertrag, dass undichte Klimakompressoren und ausgeschlagene Querlenker nicht vom Leasingnehmer ersetzt werden müssen?

Ralph

Moin!

Es geht um Leasingrückgabe eines Peugoet Fahrzeugs. Natürlich
wurde eine Rechnung erhalten, die  nicht ganz nachvollziehbar/
verständlich ist.

Meine Frage:

Muß mann Teile bezahlen, auf die ich als Nutzer keinen Einfluß
habe?
In diesem Fall soll, unter anderem, einen
Klimakompressor(1200€) der undicht ist, und eine
ausgeschlagenen Qerlenker(450€) bezahlt werden.
Der Wagen ist erst 28500 Km gelaufen und 4 Jahre alt. Keine
Kratzer oder andere Auffälligkeiten.

Wo trifft den Nutzer da die Schuld?

Um „Schuld“ geht es hier nicht.

Vermutlich habt Ihr vereinbart, dass der Wagen in betriebsbereitem Zustand zurückgegeben werden muss.
Eine undichte Klimaanlage und ein ausgeschlagener Querlenker sind Verschleißerscheinungen, die man Dir wohl aufs Auge drücken kann.

Möchtest Du von diesem Händler ein neues Auto leasen/kaufen?
Dann mache den Vertragsabschluss davon abhängig, dass er auf die Reparturkosten verzichtet.

An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Leasing sich für Privatleute nicht lohnt. Allein diese immer wieder strittigen Kosten bei der Rückgabe fallen oft in einer Höhe an, für die man fast schon einen günstigen Gebrauchtwagen kaufen kann.

Meine Frau hatte mal privat einen Mini geleast. Bei der Rückgabe fand man an dem Auto stapelweise Beulen und Kratzer. Unnötig zu erwähnen, dass der Wagen für das Alter in einem überdurchschnittlich guten Zustand war. Man forderte 2.500 Eur.
Ich habe angeboten, die gesondert erworbenen Winterräder beizulegen. Alles Übrige könne man mit unserem Anwalt klären. Natürlich liess der Dealer sich darauf ein. Er wusste, er hätte auch vor Gericht keine Chance gehabt, da das alles normaler Verschleiß war.
Einen Mini / BMW kaufen wir sowieso nicht mehr. bei Mercedes hatte ich noch nie ein solches „Geschiss“. Alle 3-4 Jahre gebe ich dort ein gepflegtes Auto mit den üblichen Verschleißspuren, Steinschlägen u.s.w. ab, lease ein neues Auto mit gewaltigem Nachlass und fertig. Als regelmässiger Kunde geht das besser.
Die Kleinwagenhändler können sich das aber nicht leisten. Sie müssen die bei Vertragsabschluss gegebenen Rabatte (an so einem Leasingvertrag für einen kleinen Peugeot verdient der Händler kaum etwas) über die Werkstatt wieder hereinholen.
Nun wurde auch noch die Markenbindung bei Werkstätten aufgeweicht. Was soll der Dealer also anderes machen, als bei Leasingrückgabe noch ein paar Reparaturen abzurechnen?

Dein Fall liegt ungünstig, denn es geht um Verschleißteile, deren Instandhaltung beim Leasingnehmer liegt, sofern kein Full-Service-Leasing mit Garantie über die Leasinglaufzeit vereinbart wurde (was bei Kleinwagen selten gemacht wird, da das eben nicht für 99 Eur im Monat geht). Kleinere Beulen und Kratzer kann man als „normalen Verschleiss“ sehen und die Kostenübernahme ablehnen. Es gibt mittlerweile reihenweise Urteile dazu.
Deine 1.650 Eur musst Du wohl bezahlen. Vielleicht kommt der Händler Dir ja auch entgegen.
Oder Du kaufst den Wagen zu einem günstigen Preis (falls der Händler das macht. Bei Peugeot würde ich davon ausgehen), so wie er ist, verzichtest auf die Klimaanlage, lässt die Querlenker bei einer freien Werkstatt für 250 Eur erneuern und hakst den Peugeot Dealer ab.

Gruß,
M.