Guten Tag,
ich habe mit meinem Ex-Autohaus momentan einen Disput bezügl. der Rückgabe des Leasing-PKW´s.
Folg. Sachverhalt:
- Leasing Ende war 01.03.2009
- altes AH war mit Konditionen weit unter anderen AH, deshalb wurde der neue Leasing PKW bei einem and. Händler bestellt (beides über VW Leasing)
- frühere Aussage des alten Händlers und Aussage des neuen Händlers war: Verlängerung bis 3 Monate ohne Probleme zu selben Kond. möglich
- nach einem Monat Pause wurde auch die Leasingrate wieder abgebucht
- der Verkäufer des alten AH wurde im Feb. nur mündlich darüber informiert, dass ich wahrsch. 2-3 Monate später abgeben möchte
- hatte dann vor ein paar Tagen dem alten AH per Fax mitgeteilt, dass ich von einer stillschweig. Verlängerung ausgehe und spät. zum 01.06. abgeben möchte und um Übergabe-Termin bitte
- Antwort vom AH: Trotz mehrfacher Aufforderung wurde PKW Rückgabe von mir verweigert. Ich befinde mich im Verzug. Somit entfällt seine Ankaufsgarantie. Rückgabeformalitäten soll ich nun mit Leasing GmbH klären.
Wie ist nun die Sachlage?
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine stillschweigende Verlängerung handelt. Auch wenn es dem alten Händler nicht passt, muß er doch das Auto zurücknehmen innerhalb der 3 Monate???
Danke im Voraus!