Leasing Verspät. Rückgabe stillschw. Verlängerung?

Guten Tag,

ich habe mit meinem Ex-Autohaus momentan einen Disput bezügl. der Rückgabe des Leasing-PKW´s.

Folg. Sachverhalt:

  • Leasing Ende war 01.03.2009
  • altes AH war mit Konditionen weit unter anderen AH, deshalb wurde der neue Leasing PKW bei einem and. Händler bestellt (beides über VW Leasing)
  • frühere Aussage des alten Händlers und Aussage des neuen Händlers war: Verlängerung bis 3 Monate ohne Probleme zu selben Kond. möglich
  • nach einem Monat Pause wurde auch die Leasingrate wieder abgebucht
  • der Verkäufer des alten AH wurde im Feb. nur mündlich darüber informiert, dass ich wahrsch. 2-3 Monate später abgeben möchte
  • hatte dann vor ein paar Tagen dem alten AH per Fax mitgeteilt, dass ich von einer stillschweig. Verlängerung ausgehe und spät. zum 01.06. abgeben möchte und um Übergabe-Termin bitte
  • Antwort vom AH: Trotz mehrfacher Aufforderung wurde PKW Rückgabe von mir verweigert. Ich befinde mich im Verzug. Somit entfällt seine Ankaufsgarantie. Rückgabeformalitäten soll ich nun mit Leasing GmbH klären.

Wie ist nun die Sachlage?

Ich gehe davon aus, dass es sich um eine stillschweigende Verlängerung handelt. Auch wenn es dem alten Händler nicht passt, muß er doch das Auto zurücknehmen innerhalb der 3 Monate???

Danke im Voraus!

hi extended,
ich werde irgendwie nicht schlau daraus was es mit dem alten und neues autohaus auf sich hat
kannst du mir das mal etwas auseinander klamüsern?

Hallo,

diese Fragen kann man kaum beantworten, ohne Deinen Leasing-Vertrag genau zu kennen…

  • altes AH war mit Konditionen weit unter anderen AH, deshalb
    wurde der neue Leasing PKW bei einem and. Händler bestellt
    (beides über VW Leasing)

Der bisherige Händler lag mit den Konditionen unter denen des neuen, war also BILLIGER?!

  • frühere Aussage des alten Händlers und Aussage des neuen
    Händlers war: Verlängerung bis 3 Monate ohne Probleme zu
    selben Kond. möglich

Dann sollte das irgendwo in den AKB stehen oder Du hast es Dir schriftlich vom Händler bestätigen lassen…?!

  • der Verkäufer des alten AH wurde im Feb. nur mündlich
    darüber informiert, dass ich wahrsch. 2-3 Monate später
    abgeben möchte

Nun ja, erst nach dem Überziehen des Rü-Termins sich überhaupt mal zu melden, ist ein wenig ungeschickt. Wie war denn die Antwort?

  • Antwort vom AH: Trotz mehrfacher Aufforderung wurde PKW
    Rückgabe von mir verweigert. Ich befinde mich im Verzug.

Hast Du eine oder mehrere Rückgabeaufforderungen erhalten? Das mit dem Verzug würde dann vermutlich stimmen, dass die Rücknahmepflicht entfällt, kann ich mir nicht vorstellen.

In der Tat solltest Du alles weitere mit Deinem Vertragspartner klären, und das ist die Leasing-GmbH.

Grüße, M

Hallo!

Ich habe das Autohaus gewechselt, da das alte AH für den neuen Vertrag wesentlich schlechtere Konditionen geboten hat, als das neue AH, wo ich jetzt bestellt habe.
Dementsprechend war die Aussage des alten Händlers gegenüber dem neuen Händler: Das Fahrzeug wird bei Rückgabe knallhart bewertet werden!

Hintergrund ist, dass durch „zu gute“ Konditionen des Leas.-vertr. vor 3 Jahren der Restwert viel zu hoch angesetzt wurde und das AH definitiv Minus machen wird, wenn sie das Fahrzeug zurückbekommen. Deshalb hat auch der neue Händler kein Interesse, dass ich das Fahrzeug bei ihm zurückgebe.

Eine stillschweigende Verlängerung kommt doch zustande, wenn man die Sache nach Leasingende weiter nutzt, weiter bezahlt und der LG / VW Händler nichts gegenteiliges verlangt?
Ich habe jedenfalls vom AH nie irgendetwas schriftlich bekommen, dass ich das Fahrzeug zurückgeben soll oder ähnliches. Der Händler äußerte sich bis letzte Woche garnicht dazu!