Hallo zusammen. Ich hab da mal eine Frage. Ich fahre zur Zeit ein Leasingfahrzeug, nur gibt es da ein Problem. Das Auto hat mein Stiefvater geleast und war auch gleichzeitig bürge. Dieser ist im Januar verstorben und ich dachte, ich kann den Wagen behalten. Meine Mutter hat jetzt bei der Citroenbank angerufen und wollte eigentlich nur eine neue Kontonummer durchgeben, aber das sei wohl nicht so einfach. Nach dem Todesfall gibt es nämlich jetzt weder Leasingnehmer noch Bürge. Muss ich den Wagen jetzt abgeben? Wollte eh einen anderen. Käm also ganz gut. Danke schonmal.
eins verstehe ich noch nicht ganz - wen Dein Stiefvater der Leasingnehmer war, dann macht es ja keinen Sinn jetzt auch noch dr Bürge wäre, denn er würde ja für sich selbst bürgen
Grds gehe ich davon aus, dass ein Leasingvertrag endet, wenn der einzige Leasingnehmer verstirbt, aber wenn sich einer, der den Wagen sowieso schon nutzt, als neuer Leasingnehmer meldet, sollte die leasinggesellschaft nichts gegen den wechsel des leasingnehmers haben
Ich will den Wagen ja eigentlich gar nicht mehr. Der wird auch nicht von mir bezahlt, sondern läuft das über das Konto des verstorbenen. Dieses gibt es jetzt aber auch nicht mehr. Kann ich den Wagen auch noch 4 Monate nach dem Tod abgeben? Ich fahr den Wagen ja nur und sonst nix. Bei eventuellen Mängeln könnten die sich ja bei meinem Stiefdad melden. Der war ja Leasingnehmer und Bürge. Richtig?
Der Leasinggeber benötigt einen Leasingnehmer.
Soweit das Erbe angetreten wurde sollte das grundsätzlich kein Problem sein, da der Erbe - in aller Regel - auch den Leasingvertrag übernehmen muss (geerbt hat), und damit die Übernahme aller Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag. Es sollte Ihrerseits ein Gespräch mit dem Leasinggebrer über möglich Lösungen stattfinden
Ich wäre ja froh, wenn ich den Wagen sofort abgeben kann. Die Citroenbank will jetzt wohl, dass meine Mutter für den Wagen bürgt, nur will meine Mutter das nicht. Würde mir gefallen, wenn ich, soweit es keinen Bürgen mehr gibt, den Wagen einfach abgeben kann. Geht das denn jetzt so einfach?
Nein
Nochmal zum mitschreiben - Leasingnehmer und Bürge in einer Person ergibt keinen Sinn, man würde für sich selbst bürgen.
4 Monate das Auto nutzen wird nach deutschem Recht nicht umsonst gewesen sein - hört sich stark nach konkludentem Handeln an - der Leasinggeber darf davon ausgehen, dass einer den Vertrag fortführen wollte, wenn das Fahrzeug weiter genutzt wurde. Alles weitere ist Spekulation - müsseh dann die Parteien miteinander klären.
Nachdem du in keinster Weise in dem Vertrag stehst, kannst du eigentlich das Fahrzeug zurück geben. Absonsten kannst du eventuell auch in den Vertrag einsteigen und das Leasingfahrzeug bis zum Vertragsende fahren, wenn die Bank zustimmt.
Ich würde das aber alles von nem Anwalt checken lassen, nicht das die auf irgendwelche Ideen kommen, dass du irgendwas zahlen musst.
MfG
Hallo,
Leasingnehmer und gleichzeitig Bürge kann nicht sein. Entweder war ihr Stiefvater Leasingnehmer oder Bürge. Wenn er Leasingnehmer war erlischt der Leasingvertrag. Die Forderungen aus dem Vertrag gelten jedoch weiter und dafür stehen die Erben ein. Normalerweise somit ihre Mutter. Sie könnte eine Vertragsumschreibung auf sie erwirken oder auf sich selber. Alles eine Frage der Bonität. Der Vertrag wird dann auf einen anderen Namen fortgeführt, wie zwischen der Leasinggesellschaft und ihrem Stiefvater geschlossen.
Fahrzeug einfach zurück und Ende aus ist also nicht.
Hallo Reprisal,
i.d.R. geht die Forderung aus dem Leasingvertrag auf die Erben über, die sich bei Rückgabe um den Wiederverwertungserlös bei Verkauf des PKW reduziert. Dies ist aber in den Bestimmungen des betreffenden Leasingvertrages genauer definiert, bitte nachlesen.
Ggf. Hilfestellung bei Verbraucherschutz einholen.
Gruss
AK