Voorsicht!
§ 19 Abs 1 UStG bezieht sich auf die Umsatzsteuer und nur auf diese!
Dann musst Du als Einzelunternehmer im Rechtsverkehr (d.h. auch im Leasingvertrag) immer auch Deinen Namen benennen. Nur Kaufleute („e.K.“) führen eine Firma.
Man sieht dem Leasingvertrag nicht an, ob Du, Johann Nepomuk Wölflin, ihn als Johan Nepomuk Wölflin abgeschlossen hast oder als Johann Nepomuk Wölflin, Hochzeitslader und Alleinunterhalter. Es ist vielleicht möglich, dass die Leasingfirma für gewerblich Tätige andere Bedingungen anbietet oder umgekehrt bestimmte Nutzungen des Fahrzeugs ausschließt, das ist aber mit dieser Firma zu klären, das FA interssiert sich nicht dafür.
Gut, dass Du so fragst! Es ist immer viel besser, solchen Kram vorab zu klären, bevor alle möglichen Kinder in den Brunnen gefallen sind und man sich auf Dinge festlegt, die vielleicht besser anders gehandhabt würden.
Das reicht im gegebenen Fall aus. Es sollte aber - unabhängig vom eigentlichen Fahrtenbuch - möglich sein, den Umfang der betrieblichen (das ist für die Einkommensteuer) und der unternehmerischen (das ist für die Umsatzsteuer) Nutzung für das erste Jahr darzustellen (welche Fahrten werden betrieblich, welche privat gemacht, ohne allzu viele Details), weil bei der beschriebenen Situation der große Umfang der betrieblichen Nutzung auffällt - für Dich ist das klar, aber auf der anderen Seite sitzt einer, der nur das sehen kann, was Du ihm erklärst.
Es kann hier übrigens auch schon viel an der Plausibilität ausmachen, wenn Du in Anlage N die Angaben zu den Wegen zur regelmäßigen Arbeitsstätte auch dann machst, wenn Du die Arbeitnehmerpauschale bei den Werbungskosten nicht erreichst: Da wird dann schon von vornherein deutlich, weshalb in diesem Zusammenhang das Auto so wenig genutzt wird.
Beiläufig: Bist Du schon wegen Umsatzbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG endgültig entschieden? Möchtest Du das von vornherein so haben, um weniger Kram damit am Hals zu haben? Wenn Deine Auftraggeber mehr Unternehmer als Private sind, wäre es interessant, mal zu rechnen, ob die Option zur Regelbesteuerung nicht einen Schnaps extra einbrächte.
Schöne Grüße
MM