Hallo, ich bin bei einer großen Zeitfirma eingestellt. Diese hat mich an ein schweizer Pharmaunternehmen das im Bereich Diabetes spezialisert ist eingesetzt im kaufmännischen Bereich im Raum Mannheim. Anfang Oktober hat mir das Einsatzunternehmen meinen Einsatz um 6 Monate verlängert. 2 Wochen später hat mich das Pharmaunternehmen informiert das sie meinen Einsatz doch kündigen müssen weil eine Dame früher aus dem Mutterschutz kam. Ich bin dort im Einsatz schon seit fast einem Jahr und ich habe mir nicht zu schulden kommen und man war auch mit mir sehr zufrieden. Deswegen hat man die Kündigungsfrist beim Pharmaunternehmen auf 4 Wochen gelegt und nicht 2. Wochen. Was mich jedoch wundert, dass ich zum 08. November da weg soll aber die Personalabteilung hat meine Zeitfirma darüber noch nicht unterrichtet dass der Einsatz endet. Kann eine Firma den Einsatz den einfach so kündigen wenn die erst 6 Monate verlängert haben?
Müsste nicht zuerst die Personalabteilung informiert worden sein und dann meine Zeitfirma erst dann ich. Irgendwas kommt mir nämlich komisch vor. Danke schon mal für die Antworten
Hallo,
von einem merkwürdigen Stil zeugt das schon.
Rechtsverbindlich kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Mit nettem Gruß!
Sabine
Hallo,
für mich klingt das auch etwas chaotisch und schlecht organisiert.
Ansonsten kommt es darauf an, was zu den Kündigungsfristen im Vertrag steht. Es klingt so als hätten sie eine vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten. Nur irgendwie vergessen, es allen mitzuteilen, die es wissen sollten.
Ob es sich lohnt, dagegen etwas zu machen, weiß ich nicht. Das müsste ein Arbeitsrechtler beantworten.
Ich persönlich denke aber, dass es nichts bringt, sich groß rumzustreiten, um wo bleiben zu können, wo sie Sie nicht mehr brauchen. Die Dame kommt aus dem Mutterschutz zurück und macht dann die Arbeit wieder.
Aber Sie könnten sich mal intern umhören, ob in einer anderen Abteilung oder auf einer anderen Stelle jemand gebraucht wird. Vielleicht ergibt sich gleich etwas Neues?
Viel Glück!
Muna
Hallo Jaggy,
genau kann ich es dir auch nicht sagen bei diesem Einzelfall, habe aber mal unter
http://arbeiten-jobs.wissbegierig.com/begriff/kuendi… gebingt…
LG
Servus,
der Vertrag des Entleihers mit dem Arbeitgeber ist für einen Leiharbeitnehmer völlig belanglos - das können die untereinander verkarten.
Für den Arbeitnehmer ist ausschließlich bedeutend, was in seinem Arbeitsvertrag steht.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
FAQ 1129 nicht gelesen? falsches Brett>Arbeitsrecht
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