Hallo zusammen,
Thema Privatleasing Kfz: beim Privatleasing wird ja meistens eine sog. „Leasingsonderzahlung“ gesondert an den Händler abgeführt. Bisher kannte ich es so, das eben diese Sonderzahlung wirklich VOR Beginn der Leasingzeit vom Händler verlangt wird. Im Vertrag steht dazu „…eine vereinbarte Leasingsonderzahlung ist BEI BEGINN der Leasingzeit an den auslieferden Händler, der diese im Namen und für Rechnung des LG vereinnahmt, zu zahlen.“ Mit Beginn sind ja wahrscheinlich die ersten paar Tage gemeint, bzw. sogar der Übergabetag.
Im aktuellen Fall ist es nun so, das der Leasinggegenstand (Kfz) nun seit 2 Wochen in meinem „Besitz“. Jedoch kam noch immer keine Rechnung. Ist die Zahlung dann hinfällig sobald diese NACH Beginn der Leasingzeit gefordert wird?