Leasingwagen verschwunden - Leasinggeber will 30.000 EUR von mir

Hallo!
Ich habe ein Problem bzw. ich bin mir sehr unsicher, ob ich eines habe.

Im Dezember vergangenen Jahres war mir jemand in meinen am Straßenrand geparkten Leasingwagen geknallt. Der Wagen wurde dann zu einer Werkstatt - nach Vorgabe des Leasinggebers - geschleppt und begutachtet. Der Wagen wurde als wirtschaftlicher Totalschaden deklariert und ich erhielt von der Leasinggesellschaft eine Abschlussabrechnung.

Gut vier Monate später bekam ich jetzt sehr drohende Post von einer Kanzlei, die von mir Ersatz für den „unterschlagenen“ Leasingwagen fordert. Der Vorwurf lautet, dass ich den Wagen nicht zurückgegeben hätte. Außerdem werden strafrechtliche Schritte angedroht. Es geht dabei aber um einen Wagen, den ich nie geliefert bekommen habe. Ich sollte dieses Fabrikat ursprünglich bekommen, wegen Problemen bei der Verfügbarkeit wurde der Vertrag dann aber geändert bzw. ein neuer Vertrag gemacht über ein anderes Fabrikat. Dass da etwas beim Leasinggeber schief lief, merkte ich aber schnell, weil die Versicherung - im Komplettpaket des Leasinggebers enthalten - auf ein falsches Fahrzeug lief. Es war also beim Vertragsabschluss und direkt danach einiges durcheinander geraten.

Ich hatte telefonischen Kontakt mit der Kanzlei. Nachdem ich dort versuchte die Sache zu schildern, hieß es dann von meinem telefonischen Kontakt nur, ich sollte doch Fotos und alle Unterlagen einreichen. Das ist halt nicht, was ich unter „unbürokratisch“ verstehe, Zudem darf ich doch davon ausgehen, dass die Kanzlei alles von ihrer Mandantin erhalten hat. Ich verfüge auch nur über die Unterlagen der Leasingsgesellschaft.

Mittlerweile ist die Frist nun verstrichen und ich bin gespannt, was da jetzt kommen wird.

Salopp gefragt: Können mir irgendwelche Nachteile entstehen, wenn ich einfach nichts mache und weitere Schreiben in der Sache ignoriere - Post von einem Gericht mal abgesehen. Dann soll mich die Leasinggesellschaft doch verklagen.

Wenn du soweit bist, kannst dass du einen Prozess akzeptierst, solltest du dich jetzt nach einem entsprechenden Verteidiger umsehen.

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Naja, aber das ist doch nicht der Maßstab, oder? Es geht doch darum, dass die Kanzlei einen Nachweis darüber haben möchte, was sich da wirklich abgespielt hat, d.h. welches Auto Du erhalten hast.

Natürlich darfst Du davon ausgehen, aber wenn in der Fahrzeugbuchhaltung bei der Leasingbude alles fein sortiert abgelegt worden wäre, dann hätte sie die Kanzlei ja nicht eingeschaltet. Insofern solltest Du denen die gewünschten Unterlagen schicken. Sofern aus denen hervorgeht, dass das, was Du vorgetragen hast, stimmt, wird sich die Angelegenheit wahrscheinlich schnell von selbst erledigen. Andernfalls hast Du wahrscheinlich demnächst die Gelegenheit, diese Unterlagen dann dem Gericht zu präsentieren. Das kann natürlich lustig werden, wenn die Anwälte der Leasingbude dumm aus der Wäsche kucken, aber bis dahin wird es wahrscheinlich erst einmal eher unlustig.

Gruß
C.

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