Einspruch !
Hallo Barmer,
hier kommen wir auf keinen gemeinsamen Nenner.
Das sicher nicht. Ich hatte nur vorher nch die alten MB/KK im
Ohr, wonach der Versicherungsschutz beim Wegzug aus dem
Tätigkeitsgebiet endet.
Aber jetzt endet er bei Wegzug aus EU- und Abkommensländern
automatisch.
Nein - automatische Auflösung gibt es nicht.
Eine Quelle dazu kannst Du ja auch nicht nennen.
Natürlich, § 15,3 MB/KK. Klarer gehts nicht.
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in einen anderen Staat als die in § 1 Absatz 5 genannten,
endet insoweit das Versicherungsverhältnis, es sei denn, dass
es
Bitte nicht den § 1 Abs. 5 vergessen:
(5) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versicherungsverhältnis
mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen
Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im
Inland zu erbringen hätte.
Es gibt auch Länder außerhalb Europas, wo kein Zuschlag erforderlich ist.
aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird.
Man kann Fortsetzungen vereinbaren, aber das
müssen beide Seiten wollen. Und die Politik der
PKV-Unternehmen ist da sehr unterschiedlich.
Es mag sein, dass es Versicherer gibt, die im
außereuropäischen Ausland keinen Versicherungsschutz bieten
könne.
Bei uns zumindest ist dies nicht so.
Ich habe einige Kunden die in der USA Medizin studieren und
über uns privat krankenversichert sind.
Bei uns ist eine Weiterversicherung möglich - in der USA mit
einem Beitragszuschlag von 20 %.
Ja, natürlich und gut so. Aber das ist dann eine individuelle
Vereinbarung über die Bedingungen hinaus.
Hier hast Du recht, allerdings wie schon oben geschrieben, gibt es auch Länder wo kein Zuschlag erforderlich ist.
Und damit bin ich raus.
Gruß Merger