Lebe in Spanien- wie raus aus dt. PKV?

Liebe User,

sorry, falls es schon aehnliche Fragen gibt, aber ich suche schon seit geraumer Zeit und habe nichts Passendes gefunden.
Angenommen, es handelt sich um eine Person, die

  1. 30 Jahre alt ist und Vollzeit in Spanien studiert
  2. Sozialversicherungsnummer und N.I.E in Spanien hat (letztes Jahr angestellt war)
  3. NICHT arbeitslos gemeldet ist
  4. seit Geburtag bei der Privaten ist(Fluch!)

Ich bedanke mich ganz herzlich fuer Eure Zeit!

Hallo,

ist der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet ?

Für eine Krankenversicherung sollte man sich in Spanien erkundigen.

evt. hilft dieser Link etwas:

http://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/Kontaktadresse…

Gruß Merger

Hallo,

bei Wegzug aus Deutschland endet die PKV. Man muss ihr nur Bescheid sagen.

Gruss

Barmer

Hallo,

bei Wegzug aus Deutschland endet die PKV.

Dies ist so pauschal nicht richtig.
Auch bei Wegzug aus Deutschland, kann die PKV weiter bestehen bleiben.
Denke z.B. mal an Beihilfeberechtigte.

Man muss ihr nur
Bescheid sagen.

Auf jeden Fall muss man die PKV kündigen.

Gruss

Barmer

Gruß Merger

Klar, mind. innerhalb der EU gibt es definierte Weiterversicherungsmöglichkeiten. Aber darum gehts ja wohl nicht.

Bei einem Nachweis des Wegzugs ist auch keine Frist zur Kündigung einzuhalten.

Gruss

Barmer

Klar, mind. innerhalb der EU gibt es definierte
Weiterversicherungsmöglichkeiten.

nein - auch außerhalb der EU besteht die Möglichkeit der Weiterversicherung.

Aber darum gehts ja wohl nicht.

Bisher ist nur erkennbar, dass es sich um einen Studenten handelt, der in Spanien studiert - und daher auch in Spanien wohnt.

Bei einem Nachweis des Wegzugs ist auch keine Frist zur
Kündigung einzuhalten.

Bei einer GKV gebe ich dir recht.
Auf welche Quelle beziehst Du dich hinsichtlich der PKV ?

Gruss

Barmer

Gruß Merger

Hall,

Du hast recht. Nur noch außerhalb der EU endet die Versicherung automatisch und ohne Kündigung.

Innerhalb der EU müßte er die Pflichtversicherung ziehen.

Sorry

Barmer

Hallo,

ich modifiziere meine erste Antwort: Man muss der deutschen PKV den Nachweis der gesetzlichen Versicherung in Spanien schicken.

Gruss

Barmer

Hallo Barmer,

Hall,

Du hast recht. Nur noch außerhalb der EU endet die
Versicherung automatisch und ohne Kündigung.

Du verwechselst scheinbar die GKV mit der PKV.
Auch bei Umzug in ein Land außerhalb Europas endet die PKV nicht
automatisch.

Innerhalb der EU müßte er die Pflichtversicherung ziehen.

Sorry

Barmer

Gruß Merger

Das sicher nicht. Ich hatte nur vorher nch die alten MB/KK im Ohr, wonach der Versicherungsschutz beim Wegzug aus dem Tätigkeitsgebiet endet.

Aber jetzt endet er bei Wegzug aus EU- und Abkommensländern automatisch. Man kann Fortsetzungen vereinbaren, aber das müssen beide Seiten wollen. Und die Politik der PKV-Unternehmen ist da sehr unterschiedlich.

Gruss

Barmer

Hallo Barmer,

hier kommen wir auf keinen gemeinsamen Nenner.

Das sicher nicht. Ich hatte nur vorher nch die alten MB/KK im
Ohr, wonach der Versicherungsschutz beim Wegzug aus dem
Tätigkeitsgebiet endet.

Aber jetzt endet er bei Wegzug aus EU- und Abkommensländern
automatisch.

Nein - automatische Auflösung gibt es nicht.
Eine Quelle dazu kannst Du ja auch nicht nennen.

Man kann Fortsetzungen vereinbaren, aber das
müssen beide Seiten wollen. Und die Politik der
PKV-Unternehmen ist da sehr unterschiedlich.

Es mag sein, dass es Versicherer gibt, die im außereuropäischen Ausland keinen Versicherungsschutz bieten könne.

Bei uns zumindest ist dies nicht so.
Ich habe einige Kunden die in der USA Medizin studieren und über uns privat krankenversichert sind.
Bei uns ist eine Weiterversicherung möglich - in der USA mit einem Beitragszuschlag von 20 %.

Gruss

Barmer

Gruß Merger

Hallo Barmer,

hier kommen wir auf keinen gemeinsamen Nenner.

Das sicher nicht. Ich hatte nur vorher nch die alten MB/KK im
Ohr, wonach der Versicherungsschutz beim Wegzug aus dem
Tätigkeitsgebiet endet.

Aber jetzt endet er bei Wegzug aus EU- und Abkommensländern
automatisch.

Nein - automatische Auflösung gibt es nicht.
Eine Quelle dazu kannst Du ja auch nicht nennen.

Natürlich, § 15,3 MB/KK. Klarer gehts nicht.

Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in einen anderen Staat als die in § 1 Absatz 5 genannten,
endet insoweit das Versicherungsverhältnis, es sei denn, dass es
aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird.

Man kann Fortsetzungen vereinbaren, aber das
müssen beide Seiten wollen. Und die Politik der
PKV-Unternehmen ist da sehr unterschiedlich.

Es mag sein, dass es Versicherer gibt, die im
außereuropäischen Ausland keinen Versicherungsschutz bieten
könne.

Bei uns zumindest ist dies nicht so.
Ich habe einige Kunden die in der USA Medizin studieren und
über uns privat krankenversichert sind.
Bei uns ist eine Weiterversicherung möglich - in der USA mit
einem Beitragszuschlag von 20 %.

Ja, natürlich und gut so. Aber das ist dann eine individuelle Vereinbarung über die Bedingungen hinaus.

Gruss

Barmer

Gruss

Barmer

Gruß Merger

Einspruch !

Hallo Barmer,

hier kommen wir auf keinen gemeinsamen Nenner.

Das sicher nicht. Ich hatte nur vorher nch die alten MB/KK im
Ohr, wonach der Versicherungsschutz beim Wegzug aus dem
Tätigkeitsgebiet endet.

Aber jetzt endet er bei Wegzug aus EU- und Abkommensländern
automatisch.

Nein - automatische Auflösung gibt es nicht.
Eine Quelle dazu kannst Du ja auch nicht nennen.

Natürlich, § 15,3 MB/KK. Klarer gehts nicht.

Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in einen anderen Staat als die in § 1 Absatz 5 genannten,
endet insoweit das Versicherungsverhältnis, es sei denn, dass
es

Bitte nicht den § 1 Abs. 5 vergessen:

(5) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versicherungsverhältnis
mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen
Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im
Inland zu erbringen hätte.

Es gibt auch Länder außerhalb Europas, wo kein Zuschlag erforderlich ist.

aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird.

Man kann Fortsetzungen vereinbaren, aber das
müssen beide Seiten wollen. Und die Politik der
PKV-Unternehmen ist da sehr unterschiedlich.

Es mag sein, dass es Versicherer gibt, die im
außereuropäischen Ausland keinen Versicherungsschutz bieten
könne.

Bei uns zumindest ist dies nicht so.
Ich habe einige Kunden die in der USA Medizin studieren und
über uns privat krankenversichert sind.
Bei uns ist eine Weiterversicherung möglich - in der USA mit
einem Beitragszuschlag von 20 %.

Ja, natürlich und gut so. Aber das ist dann eine individuelle
Vereinbarung über die Bedingungen hinaus.

Hier hast Du recht, allerdings wie schon oben geschrieben, gibt es auch Länder wo kein Zuschlag erforderlich ist.

Und damit bin ich raus.

Gruß Merger