Lebengefährte wem gehört was

Lebenspartnerin gestorben, was kann der Partner, Rechtlich korrekt, bei Auszug mit nehmen, beanspruchen. (zB Geschenke, Möbel, usw.)

Lieber „Alter-Mann“,
erstmal vorweg mein herzliches Beileid, falls es sich um Deine Partnerin handeln sollte!
Eine verbindlich,korrekte Antwort auf Deine Frage kann ich Dir leider nicht geben. Es ist aber auf jeden Fall zu klären, ob es Personen gibt, die erbberechtigt wären…-Kinder, Geschwister bzw.Ehepartner (wovon ich erstmal nicht ausgehe…?)
Dann wären diese nämlich durchaus im Recht, über Hab und Gut der Verstorbenen zu entscheiden-auch über Sachwerte…
Sollte es keine Verwandtschaft bzw. ein Testament geben;bin ich der Meinung,daß die nächst nahestehende Bezugsperson der Verstorbenen (in diesem Falle der Lebensgefährte)das volle Recht hat über die Habseeligkeiten zu verfügen! Aber im Zweifel mal das Beerdigungsinstitut fragen-die haben in der Regel für solche Fragen auch ein offenes Ohr und viel Erfahrung!
Alles Liebe

Liebe Frau Nicole Reese,
danke für die anteilnahme, ja es war meine Partnerin. Es ist mittlerweile fast ein Jahr her das sie ihren Leidensweg bendet hat.
Es geht nicht um das Erbe sondern es geht um die Geschenke die sie von mir bekommen hat im laufe der Jahre. Es heist doch wenn man sich von dem Partner trennt kann man die Geschenke zurück fordern. Wenn das bei einer Trennung so ist, ist das beim Sterbefall genauso ist das noch Rechtens. Hat sich da was geändert? Das ist der Grund meiner Frage.
Noch einen schönen Tag
Viele Grüße vom „Alten-Mann“