Lebensbescheinigung für TH

Guten Tag, ich habe eine Frage,
ich Wohne seit geraumer Zeit in Thailand, mein AG hat mir für Pensionäre ein Formular übermittelt mit dem ich zum Deutschen Konsulat in Bangkok fahren soll um meine Lebensbescheinigung bestätigen zu lassen. Das Steht beim Konsulat auf der Webseite:

Zur Ausstellung der Bescheinigung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich. Wenn die rentenberechtigte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen, ist im Teil B die Person aufzunehmen, die bei der amtlichen Stelle vorgesprochen hat. Der entsprechende Nachweis (z. B. ärztliches Attest) ist mit der Lebensbescheinigung einzureichen.

Das verstehe ich so das mein persönliches erscheinen und ein Reisepass erforderlich ist nicht mehr und nicht weniger oder sehe ich das falsch ?
Das ist das Formular vom Konsulat Link https://bangkok.diplo.de/blob/1396078/dbdf44f6b1934c77422f340e30a73776/lebensbescheinigung-data.pdf
Wo die Mindestanforderung der Reisepass ist so verstehe ich das.
Und das ist von meinen AG wo meines Erachtens auch der Reisepass reicht und persönlich Vorsprechen. https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2022-07/7lebensbescheinigung.pdf
Sehe ich das richtig ? Danke vorab für Feedback bin etwas verunsichert.

Es scheint, dass es zwei verschiedene Anforderungen für die Lebensbescheinigung gibt: eine von der deutschen Botschaft in Bangkok und eine von Ihrem AG in Hessen. Es wäre am besten, wenn Sie direkt mit Ihrem AG oder dem deutschen Konsulat in Bangkok in Kontakt treten und sicherstellen, welche Anforderungen für Sie geltend sind. Es ist möglich, dass es spezielle Anforderungen für Ihren spezifischen Fall gibt, die nicht in den allgemeinen Dokumenten beschrieben sind.

Liebe Grüße
AntonBernad