Ich kann mich Manu nur anschließen. Das war eine ziemlich blöde Aktion. Davon abgesehen, dass sie wahrscheinlich nichts nutzt ist sie sogar verboten:
"_Auszug aus dem BNatSchG vom 29. Juli 2009, in Kraft ab 1. März 2010
Auszug Allgemeiner Schutz und besonderer Artenschutz
Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Abschnitt 2 - Allgemeiner Artenschutz
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum
Erlass von Rechtsverordnungen
(1) Es ist verboten,
- wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zufangen, zu verletzen oder zu töten,
…
- Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören._ "
Falls du in dem Fall meinst einen ‚vernünftigen Grund‘ zu haben, dann lass Leute die was davon verstehen die Tiere fachgerecht fangen, evt. umsetzen oder zumindest schnell töten.