Bei Gericht einen Mahnbescheid erwirken und den Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeischicken.
Ich habe dem Vater meines Sohnes/Lebensgefährte in einer Notsituation 100.000.-€ geliehen. Habe das Darlehen 3 mal verlängert und auf Zinsen verzichtet. Nun weigert er sich das Geld zurückzuzahlen. Seine Begründung: ich bräuchte das Geld schließlich nicht dringend. Wir würdet ihr Euch da verhalten.
Das habe ich nicht verstanden.
Was meinst Du mit „Schulden geteilt“?!
Und titulierte Schulden werden nicht geteilt?!
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll denn was genau nun bei einer Trennung passieren?
Sehr eigenartig.
man sollte vielleicht in Erwägung ziehen, sich von diesem Lebensgefährten zu trennen.
Gruß Apolon
Es gibt Inkassofirmen, die diese jurisitische Drecksarbeit gerne gegen ein moderates Honorar für Dich erledigen und einen unverschämten Schuldner auspressen. Das Honorar sollte erfolgsbasiert sein, aber das kann man vorher vereinbaren.
Mit der Trennung wäre ich vorsichtig. Dann werden auch die Schulden geteilt. Unbedingt vorher einen Titel zur Pfändung beantragen und sich juristisch gut absichern.
Hast du über das Leihen denn irgendwas schriftliches? Ansonsten wird es, denke ich, recht schwierig.
Hi! Um welche Art Notsituation handelt es sich denn, bei der man stolze 100.000 € benötigt?
Fragende Grüße derschwede77
Hast Du einen Vertrag, kannst Du zum Anwalt gehen. Hast Du keinen Vertrag, kannst Du das Geld abschreiben.
Udo Becker