Hallo liebe Leut,
ein Vermieter hat seine Wohnung an eine Dame vermietet, die nach 11 Monaten Ihren nonprovit studierenden Lebensgefährten hinzuziehen lassen möchte ohne ihn in den Mietvertrag aufnehmen lassen zu wollen. Dieser Wunsch bestand bereits vor Vertragerfüllung.
(Nachweise liegen nicht vor; ggfls. Makleraussage)
Jetzt nach 11 Mon. möchte sie ihren Lebensgefährten als Untermieter bei sich wohnen lassen ohne dass er mit Verantwortung für die Miete übernimmt (kein Eintrag in den Mietvertrag). Ihr Einkommen ist schon sehr knapp bemessen, jetzt erhöhen sich die Nebenkosten auch noch.
Da er der Lebensgefährte ist, darf der Vermieter ihn nicht ablehnen. Liegt hier arglistige Täuschung vor?, da der Vermieter ja sonst hätte beide in den Mietvertrag aufnehmen lassen. Der Wunsch für das berechtigte Interesse muss nach Vertragsabschluss entstanden sein, sonst kein Untermietverhältnis lt. Rechtslage, oder? Und ein Lebensgefährte ist kein Untermieter. Vermutlich macht sich der Vermieter noch strafbar zur Beihilfe von Täuschung der sozialen Behörden oder s.ä., weiss nicht genau.
Kann mal jemand Ordnung in diesen Salat schaffen?
Vielen lieben Dank
SU
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Mod: Pierre