Lebensmittel im Geschenkkorb grundsätzlich 19% ?

hallo gemeinde,

die situation: ich habe einen geschenkkorb, welcher aus dem korb besteht und dem inhalt. der inhalt besteht zu 100% aus lebensmittel. sagen wir mal 5,- euro korb und 95,- € lebensmittel. nun mache ich folie drüber und ein schleifchen dran und zeichne den geschenkkorb mit 100,- € aus. ist der ganze korb nun mit 19% MwSt. belegt oder muß ich die einzelnen positionen gesondert ausweisen?

vielen dank schon mal für eure antworten.

grillmeister

Hallo Grillmeister habe das für dich gefunden und ich hoffe es hilft dir weiter. Liebe Grüße Möwchen
11.5.3. Geschenkkörbe

1623

Geschenkkörbe, die insbesondere von Feinkost- und Delikatessengeschäften geliefert

werden, enthalten in der Regel neben Waren, die dem allgemeinen Steuersatz von 20%

unterliegen, auch Erzeugnisse, die mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% zu versteuern

sind. In diesen Fällen kann in den Rechnungen als handelsübliche Bezeichnung des

Liefergegenstandes lediglich „Geschenkkorb“ angegeben werden. Die Mengen und die

handelsüblichen Bezeichnungen der im Geschenkkorb enthaltenen Gegenstände brauchen in

der Rechnung nicht genannt zu werden. Enthält der Geschenkkorb Waren, auf deren

Lieferung teils der allgemeine und teils der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, müssen in

der Rechnung die anteiligen Entgelte und die darauf entfallenden Steuerbeträge angegeben

werden. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, genügt es, den

Verkaufspreis (Entgelt und Steuerbetrag) nach den Anteilen an begünstigten und

nichtbegünstigten Waren aufzuteilen und neben den Verkaufspreisen den jeweiligen

Steuersatz anzugeben.

Beispiel:

1 Geschenkkorb

Anteil begünstigter Waren (10% USt) 22 Euro

Anteil nicht begünstigter Waren (20% USt) 48 Euro

Gesamtrechnungsbetrag 70 Euro

1624

Das Gleiche gilt sinngemäß auch für Sachgesamtheiten anderer Art, bei denen die einzelnen

Waren mit verschiedenen Steuersätzen zu versteuern sind.

Erlangt der Pensionsgast bei Pauschalangeboten mit Bezahlung des Halbpensionspreises ua.

einen Anspruch auf die Konsumation bestimmter Getränke während des Abendessens, muss

in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von einem Zusammenhang zwischen der Berechtigung

zum Konsum von bestimmten Getränken zum Abendessen und der Entgelt-leistung der

Letztverbraucher für die Halbpensiong gesprochen werden. Eine Verknüpfung zwischen dem

Leistungspaket des Unternehmers und den dafür von den Pensionsgästen geleisteten

Entgelten liegt auch dann vor, wenn aus Werbegründen kein gesonderter Ausweis der auf

die einzelnen Leistungen entfallenden Entgeltteile erfolgt. Das Pauschal-entgelt ist daher auf

sämtliche Leistungskomponenten zu verteilen: Dabei wäre die Bewertung einer einzelnen

Komponente mit dem Einkaufspreis nur dann sachgerecht, wenn auch alle anderen

Leistungskomponenten zu „Einkaufswerten“ dem Konsumenten weiter-verrechnet werden

(VwGH 27.6.2000, 95/14/0108). Siehe auch Rz 1207 zu All Inklusive.

Hello Grillmeister,

Sorry, aber da kann ich dir nicht weiterhelfen.
Hast du es schon bei einem „Steuerexperten“ versucht?
Spontan würde ich allerdings sagen der geminderte Lebensmittelsteuersatz kommt zum Tragen und eventuell einzeln ausweisen.

Viel Glück!

Hallo Grillmeister,
ganz genau kann ich dir das auch nicht beantworten. Ich vermute aber, das der ganze Korb mit der Mehrwertsteuer beaufschlagt werden kann.

  1. hab ich es noch nie anders gesehen
  2. kann ich mir vorstellen, das der Korb als ein Produkt (ist ja durch die Folie, einzelt verpackt) gilt

Hoffe das hat dir ein wenig geholfen
MfG LMT_Baum

Moin Moin. Tut mir leid da kann ich nicht helfen. Vielleicht mal bei jemandem Fragen der sich mit Handel und Recht auskennt. Viel Glück MfG. KoS.

Lieber Grillmeister,

leider kann ich diese Frage nicht beantworten.

Ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch.
Herzliche Grüße
Karin Köpp

hallo an alle,

danke euch für die antworten.

@Moewchen:
20% und 10% ? bezieht sich das auf österreich?

ansonsten werde ich die feiertage mal eine steuerberaterin zu dem thema befragen. das ergebnis kommt dann hier rein.

nochmal danke und allen schon mal schöne feiertage,

gm

Hallo Grillmeister,

obwohl ich von 19% MwSt ausgehen würde, möchte ich Dir empfehlen, diese Frage mit Deinem Steuerberater zu klären. Oder frag doch direkt bei dem zuständigen FA nach, die sind meistens sehr freundlich und geben gerne Auskunft.

Beste Grüße und viel Erfolg!
Dominik

zeichne den geschenkkorb mit 100,- € aus. ist der
ganze korb nun mit 19% MwSt. belegt oder muß ich die einzelnen
positionen gesondert ausweisen?

vielen dank schon mal für eure antworten.

grillmeister