Guten Tag. Welche Angaben auf Lebensmittelverpackungen sind gesetzlich vorgeschrieben? Werden dort Lebensmittelzusatzstoffe beschrieben? Versteht man die Bezeichnungen oder muss man in Lebensmittelkunde fit sein? Gibt es so etwas wie ein Lebensmittelrecht, dass das regelt?
Hallo,
das hängt auch vom jeweiligen Lebensmittel ab. Vielleicht hast nochn paar infos worum es bei dir genau geht denn das ganze ist sehr umfangreich
Hallo, gerne kann ich dir darauf eine Antwort geben:
- Handelsübliche Sachbezeichnungen
- Name und die Anschrift des Erzeugers
- Nettofüllmenge
- Chargennummer
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Temperaturen oder sonstige Lagerbedingungen,wenn deren Einhaltung für die Haltbarkeit wesentlich ist.
- Zutaten , d.h. Bestandteile und Zusatzstoffe
- Gebrauchsanleitung, sofern sie für die bestimmungsgemäße Verwendung erforderlich ist
- Alkoholgehalt in Volumenprozenten bei alkoholischen Getränken
Ich hoffe ich kann dir damit helfen. lg
Hallo Ostsee-Schnitte,
in Deutschland ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln und deren Inhaltsstoffe in der Lebensmittel-Kennzeichenverordnung (LMKV)geregelt. Wenn Du den Text nachlesen möchtest findest Du ihn im Internet.
Geregelt ist unter anderem, dass sämmtliche INhaltsstoffe die in einem fertig verpacktem Produkt enthalten sind angegeben werden müssen und zwar absteigend in der Menge ihres Inhaltes in dem Produkt. Hierunter fallen auch Zusatzstoffe (zB Geschmacksverstärker, Farbstoffe oder Konservierungsmittel). Manche dieser Zusatzstoffe werden unter einer Schlüsselnummer mit einem „E“ beginnend und nachfolgenden Zahlen angegeben.
Im Internet findest Du mehrere Quellen die genaue Auskunft geben was sich für ein Stoff hinter dem Schlüssel „versteckt“.
Viele Grüße
Bert
Hallo,
hier haben Sie ein großes Themenfeld angeschnitten, das zu beantworten viel Informationen über das Produkt und die Aufmachung der Verpackung voraussetzt.
Zu finden sind hier die Vorschriften u.a. in der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung.
Hallo Eine L-kennzeichnugsverordnung gibt, die aber dauernden Veränderungen unterworfen ist. Da bin ich nicht mehr auf dem Laufendem. Sicher kann Dir der Wirtschaftskontrolldienst oder die Lebensmittelüberwachungsbehörde weiter helfen.
Viel Erfolg
Hallo!
bitte erst mal um Entschuldigung für die späte Antwort - hab Urlaub gehabt, und als ich wieder hier war, hat mich beim Anblick meines Schreibtisches fast der Schlag getroffen . . .
Guten Tag. Welche Angaben auf Lebensmittelverpackungen sind gesetzlich vorgeschrieben? Werden dort Lebensmittelzusatzstoffe beschrieben? Versteht man die Bezeichnungen oder muss man in Lebensmittelkunde fit sein?
Gibt es so etwas wie ein Lebensmittelrecht, dass das regelt?
Oh ja.
Die Kennzeichnungselemente sind in der Fertigpackungs-Verordnung beschrieben:
http://bundesrecht.juris.de/fertigpackv_1981/
Allerdings dürfte in zwei, drei Monaten die neue Lebensmittelinformations-Verordnung verabschiedet werden, die dürfte ein paar Änderungen bringen, u.a. eine Pflicht zur Nährwertkennzeichnung, die derzeit noch freiwillig ist.
Die Kennzeichnung von Zusatzstoffen ist auch in der FPackV beschrieben, die Zulassung von Zusatzstoffen nach Produktgruppen und Höchstmengen ist in der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/zzulv_1998/
Das ist alles keine leichte Kost. Wenn Sie irgendwas nicht verstehen oder sich unsicher sind, dann nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, das kann sonst sehr schnell sehr teuer werden. So gut wie jedes Handelslabor, das im Lebensmittelsektor tätig ist, bietet auch Deklarationsüberprüfungen an. Ich weiss nicht, was die Kollegen nehmen, bei uns würde sowas 20 Euro kosten - oder im Rahmen einer normalen Analyse „nebenbei“ umsonst gemacht werden.
Wenn sie kein Handelslabor in Ihrer Nähe kennen, einfach bei der örtlichen IHK nachfragen, die haben Listen.
lg, mabuse