Lebenspartner als Hauswirtschafter einstellen?

Ein unverheiratetes Paar lebe zusammen in Ihrer Wohnung mit den gemeinsamen Kindern. Der Partner sei aktuell arbeitssuchend gemeldet und über das Arbeitsamt krankenversichert. SIE Vollzeit berufstätig, er kümmert sich um Haushalt und Kinder. Eine Vermittlung in eine Arbeitsstelle sei eher unwahrscheinlich, da neben Haushalt und Kindern kaum Zeit bliebe.
Heiraten möchten die beiden auf keinen Fall, somit sei die Familien-KV ausgeschlossen.
Wäre es rein theoretisch möglich, den unehelichen Lebenspartner als Hauswirtschafter einzustellen? Natürlich mit Lohnzahlung, Lohnsteuer-Abführung, SV-Pflicht und Zahlung an die KK etc. - eben wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Nur, dass der gute eben an seinem Arbeitsplatz wohne und ein privates Verhältnis zur Arbeitgeberin mit gemeinsamen Kindern habe.

Wäre es rein theoretisch möglich, den unehelichen
Lebenspartner als Hauswirtschafter einzustellen?

Ich sehe da kein Problem. Ich kenne einige Unternehmer, die ihren Ehepartner als Mitarbeiter führen.

Ja, die „gewerbliche“ Konstellation kenne ich auch. Interessant wäre, ob es auch im sozusagen EIGENEN Privathaushalt möglich ist, als Angestellter zu arbeiten?

hallo,

das ist möglich. betriebsprüfern der krankenkassen ist in solchen fällen besonders wichtig, dass die arbeitsbedingungungen möglichst weitgehend denen entsprechen, die man auch mit fremden menschen vereinbaren würde. :wink:

lg dev

hallo,

das ist möglich. betriebsprüfern der krankenkassen ist in
solchen fällen besonders wichtig, dass die
arbeitsbedingungungen möglichst weitgehend denen entsprechen,
die man auch mit fremden menschen vereinbaren würde. :wink:

Hallo,

Es wäre also möglich, sich für normalen Haushaltsarbeiten im eigenen Haushalt selbst anzustellen? Selbst wenn dies möglich wäre, welchen Sinn hätte dies? Und würde das dann nicht längst jeder tun? Kleiner Tipp noch: die Beauftragung haushaltsnaher Dienstleistungen und die Beschäftigung einer Haushaltshilfe sind zwei Paar Schuhe. Erstere werden durch Unternehem erbracht. Haushaltshilfen stellt man selber an. Vielleicht wird hier etwas verwechselt. Am besten man informiert sich mal über beides und denkt dann noch einmal darüber nach, ob die oben genannte Gestaltung sinnvoll resp. effektiv ist.

Gruß

Wäre es rein theoretisch möglich, den unehelichen
Lebenspartner als Hauswirtschafter einzustellen? Natürlich mit
Lohnzahlung, Lohnsteuer-Abführung, SV-Pflicht und Zahlung an
die KK etc. - eben wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis.
Nur, dass der gute eben an seinem Arbeitsplatz wohne und ein
privates Verhältnis zur Arbeitgeberin mit gemeinsamen Kindern
habe.

Ich sehe insofern ein Problem, als die Betreuung der Kinder schon mal nicht durch ein Arbeitsverhältnis geregelt werden kann, da es sich um den leiblichen Vater handelt. Ich kann hier keine Vorschriften aus dem BGB zitieren, aber ich nehme an dass ein Vater sich um seine Kinder kümmern muss, auch ohne dass er dafür angestellt wird. Erziehungspflicht, Unterhaltspflicht und was Eltern alles so tun müssen.

Das zweite Problem sehe ich in der Wohnung. Wie kann die Frau den Mann für die Haushaltsführung zahlen, wenn der Mann zur Hälfte für sich selbst den Haushalt führt? Oder putzt er nur die Hälfte der Wohnung, kocht nur für die Frau, wäscht nur die Wäsche der Frau etc.?

Ich lasse mich gern eines besseren belehren.

Es wäre also möglich, sich für normalen Haushaltsarbeiten im
eigenen Haushalt selbst anzustellen?

Sich selbst anzustellen geht wohl nicht. Siehe § 181 BGB.

Du hast recht, es ist nicht möglich, den Lebenspartner als Hauswirtschafter zu beschäftigen:
http://www.bundc.net/Merkblaetter_Checklisten/Merkbl…
–>auf Seite 2, Punkt 1.
Das war die Fachinfo, die mir als Erklärung gefehlt hatte…

DANKE für die Antworten!

Gruß
taxzero

Du hast recht, es ist nicht möglich, den Lebenspartner als
Hauswirtschafter zu beschäftigen:
http://www.bundc.net/Merkblaetter_Checklisten/Merkbl…
–>auf Seite 2, Punkt 1.
Das war die Fachinfo, die mir als Erklärung gefehlt hatte…

Dieses Merkblatt behandelt die steuerrechtliche Abzugsfähigkeit, mit der Sozialversicherung hat das erst mal gar nichts zu tun.

hallo,

das war ja nach meinem verständnis nicht gefragt und wurde von mir so auch nicht behauptet.

den lebenspartner als haushalthilfe anzustellen, könnte wegen des versicherungsschutzes sinnvoll sein.

lg dev

hallo,

das war ja nach meinem verständnis nicht gefragt und wurde von
mir so auch nicht behauptet.

den lebenspartner als haushalthilfe anzustellen, könnte wegen
des versicherungsschutzes sinnvoll sein.

Also mal ganz klar. So geht das nicht. Man kann nicht Haushaltsmitglieder als Haushaltshilfen einstellen.

Eine Gestaltungsmöglichkeit wäre vielleicht ein befreundetets Paar mit gleichem Problem. Dann könnte der eine ja im anderen Haushalt angestellt werden. Aber ob das dann vielleicht als Gestaltungsmißbrauch (steuer- und sozialrechtlich) gewertet werden könnte?

Gruß

hallo,

… dann kannten sich die betriebsprüfer, die sowas über die jahre hinweg nun schon drei mal bei einem bekannten geprüft haben, sicher nicht gut aus.

lg dev

hallo,

… dann kannten sich die betriebsprüfer, die sowas über die
jahre hinweg nun schon drei mal bei einem bekannten geprüft
haben, sicher nicht gut aus.

Hallo,

was haben die geprüft? Die vorgeschlagene Fallgestaltung?
Und wieso sollten sowas überhaupt Betriebsprüfer (vom Finanzamt nehme ich mal an) untersuchen? Wer wäre den hier ein Betrieb? Der private Haushalt? Die angestellte Haushaltshilfe? Oder ist hier lediglich ein Familienmitglied gemeint, dass im eigenen Betrieb angestellt ist?

Das sollen hier keine rethorischen Fragen sein. Bei unserem überaus einfachen und stringenden Steuerrecht ist ja beinahe nichts unmöglich. Oder frei nach einem bekannten Politiker: Im Steuerrecht ist nichts unmöglich, und manchmal sogar das Gegenteil.

Wenn man sich dem Steuerrecht versucht logisch zu nähern, kann man schon mal Überraschungen erleben.
Aber dass es möglich sein sollte, die eigenen Haushaltsmitglieder für Arbeiten im eigenen Haushalt anzustellen, und dann noch diese Kosten steuerlich geltend zu machen, erscheint mir nun doch völlig außerhalb der Vorstellungskraft zu liegen.
Dann könnte man sich doch auch gleich selber anstellen.

Aber mal ganz davon abgesehen und auf die Ausgangsintention abgestellt, halte ich das Ganze ohnehin für wenig sinnvoll resp. effizient.
Denn wenn man so dem Lebenspartner Zugang zur gesetzlichen KV geben, will, dann wird dies wesentlich teurer, als wenn man gleich den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zahlt.
Soweit mir bekannt, erwirbt der Minijober erst über 400€ Lohn eigene Ansprüche aus der GKV. Für 400€ Lohn fallen im Haushalt jedoch mindestens 520€ Kosten an mal 12 macht 6240€. Und von dieser Summe kann jedoch nur ein Bruchteil angesetzt werden. Ich glaube es waren 20% von maximal 4.000€, also 800€. Man würde also effektiv 5420€ ausgeben, um das Ziel GKV für den Partner zu erreichen. Der Beitrag für freiwillig Versicherte liegt bei ca. 125€ dazu noch ein paar Euronen Pflegeversicherung. Das kostet also keine 2.000€ im Jahr.

Gruß

hallo,

sowohl die betriebsprüfer der krankenkasse - bei der für 'n appel und 'n ei kv-schutz besteht - als auch des zuständigen rentenversicherungsträgers haben geprüft.

privates rentner-ehepaar hat sohn für was auch immer angestellt.

lg dev

hallo,

sowohl die betriebsprüfer der krankenkasse - bei der für 'n
appel und 'n ei kv-schutz besteht - als auch des zuständigen
rentenversicherungsträgers haben geprüft.

privates rentner-ehepaar hat sohn für was auch immer
angestellt.

Wahrscheinlich kommt es auch immer auf den Einzelfall an. Im hier beschriebenen Fall ging es darum, dass ein Haushaltsmitglied als Haushaltshilfe eingestellt werden soll. Diese Haushaltshilfe würde dann quasi Geld dafür bekommen, dass es seine eigenen Einkäufe erledigt, die eigne Wohnung putzt, die eigene Wäsche wäscht etc. pp. Wenn dies so einfach wäre, könnte sich ja jedes Paar gegenseitig für 1€ als Haushaltshilfe einstellen und wäre damit krankenversichert.

Wenn ein erwachsener Sohn bei seinen Eltern angestellt ist, mag dies anders aussehen. Aber auch dieser müßte dabei mindestens 400€ + X verdienen um allein damit Leistungen der GKV zu bekommen.
Wenn dies anders ist, immer her mit den Infos. Das interessiert bestimmt viele.

Gruß