Hallo,
mein Rat: macht einfach einen Mietvertrag auch wenn ein mündlicher theoretisch genügt. Praktik fängt genau der mündliche Mietvertrag an zu stinken, wenn es zu Problemen kommt. Bei einem mündlichen Mietvertrag kann man solche Sachen wie Kündigungsfrist, Rechte und Pflichten nicht festlegen - bei einem schriftlichen schon.
Recht für den Mieter ist z.B. ein Bleiberecht wenn es zum Streit kommt und Pflicht sind Mietzins bis zum 1. des Monats zu zahlen in Höhe x
Die Version des Mietvertrages würde ich von dem Hauptmievertrag einfach abschreiben und evtl. unwichtige Teile davon aus lassen.
Für den Fall, daß ihr Euch (theoretisch angenommen) krass streitet und Euch ab sofort nicht mehr sehen wollt, dann wäre über einen Mietvertrag zu regeln wie lange danach noch Zeit bleibt um die Wäsche zu packen und sich eine neue Bleibe zu suchen ohne daß einer von jetzt auf gleich unter der Brücke pennen muss.
So und nun noch zu dem Punkt steuerlich absetztbar - das ist es klar nicht im Sinne von Vermieter und Mieter, da Du in diesem Falle ja auch die Steuern dafür zahlen müsstetst. Das willst Du ja auch nicht.
Dein Freund kann aber versuchen den Umzug einmalig abzusetzen, wenn er nachweisen kann, daß die Wohnung jetzt näher bei seiner Arbeitsstätte liegt oder er diese schneller erreichen kann als die Wohnung zuvor.
Zusätzlich kann jeder von Euch in seiner Steuererklärung die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen absetzen, die er anteilig zahlt. Und das geht auch nur mit einem echten Mietvertrag und einer echten Umlagenabrechnung, die Du ihm als Vermieter natürlich dann auch für seinen Anteil schreiben kannst.