Lebenspartner zieht in Eigentumswohnung

Hallo,
mein Lebenspartner wird bald in meine Eigentumswohnung mit einziehen. Dass man das steuerlich nicht geltend machen kann, habe ich hier bereits gelesen; dass unter Umständen ein mündlicher Mietvertrag zustande kommt, auch.
Meine beiden Fragen:

  1. Wie benennt man optimalerweise die Überweisung, so dass daraus keinerlei Ansprüche entstehen?
  2. Kann es mir passieren, dass mein Partner irgendwelche Rechte an der Wohnung hat, wenn er z.B. die nächsten 10 Jahre mit seiner „Miete“ hilft, diese abzubezahlen und es keinen offiziellen Mietvertrag gibt?
    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Martina

Hallo,

mein Rat: macht einfach einen Mietvertrag auch wenn ein mündlicher theoretisch genügt. Praktik fängt genau der mündliche Mietvertrag an zu stinken, wenn es zu Problemen kommt. Bei einem mündlichen Mietvertrag kann man solche Sachen wie Kündigungsfrist, Rechte und Pflichten nicht festlegen - bei einem schriftlichen schon.

Recht für den Mieter ist z.B. ein Bleiberecht wenn es zum Streit kommt und Pflicht sind Mietzins bis zum 1. des Monats zu zahlen in Höhe x
Die Version des Mietvertrages würde ich von dem Hauptmievertrag einfach abschreiben und evtl. unwichtige Teile davon aus lassen.

Für den Fall, daß ihr Euch (theoretisch angenommen) krass streitet und Euch ab sofort nicht mehr sehen wollt, dann wäre über einen Mietvertrag zu regeln wie lange danach noch Zeit bleibt um die Wäsche zu packen und sich eine neue Bleibe zu suchen ohne daß einer von jetzt auf gleich unter der Brücke pennen muss.

So und nun noch zu dem Punkt steuerlich absetztbar - das ist es klar nicht im Sinne von Vermieter und Mieter, da Du in diesem Falle ja auch die Steuern dafür zahlen müsstetst. Das willst Du ja auch nicht.

Dein Freund kann aber versuchen den Umzug einmalig abzusetzen, wenn er nachweisen kann, daß die Wohnung jetzt näher bei seiner Arbeitsstätte liegt oder er diese schneller erreichen kann als die Wohnung zuvor.
Zusätzlich kann jeder von Euch in seiner Steuererklärung die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen absetzen, die er anteilig zahlt. Und das geht auch nur mit einem echten Mietvertrag und einer echten Umlagenabrechnung, die Du ihm als Vermieter natürlich dann auch für seinen Anteil schreiben kannst.

Bin kein Jurist, aber Rechteerwerb kann ich mir beim besten bzw. schlechtesten Willen nicht vorstellen.
Was sollte da eigentlich steuerlich geltend gemacht werden??
Im Gegenteil, offiziell wären es Mieteinnahmen, die zu versteuern sind - aber das gilt wohl nicht für Lebenspartner.
Somit ist es wohl nur eine private Überweisung = Schenkung… die ja jeder tätigen kann, wie er will. Es könnte ja auch nur der Anteil des „Haushaltsgeldes“ für z.B. gemeinsam gekaufte Lebensmittel sein. Mann könnte diese z.B. so oder auch gar nicht titulieren bei der Überweisung.

Hallo, so ganz verstehe ich das nicht. Eigentlich ist Miete für eine EW ein „Einkommen“. Bei allem was ich lese solltet ihr einen Steuerberater fragen und/oder über eure Beziehung nachdenken. Ein Mietvertrag oder ähnliches wäre ja wohl das mindeste, was mach machen sollte. Gruß Uli

Hallo,schönen guten Tag,würde kein Mietvertrag machen!denn ;wenn ihr euch trennt, hast du ihn drei eventuell noch länger bei dir wohnen(drei Monatsfrist)(will nur den ernstfall nennen) Am Anfang Liebt man sich und sieht diese Problemmatik nicht!Wenn du ganz sicher willst gehn, klär das bei einem Notar ,;das er im falle eines auszugs keine ansprüche stellt!.Aber wenn ihr Heiratet dann sieht die sache anders aus!Deshalb den notarvertrag,wünsche dir viel Glück liebe grüße Luise45

Betiteln Sie die Übrerweisung mit „anteiliger Beitrag zu den gemeinsamen Lebenshaltungskosten“. In einer Partnerschaft begründet sich insoweit kein Mietverhältnis; passt Ihnen der Partner nicht mehr, wechseln Sie den Schließzylinder und er ist raus. Im Übrigen bleibt Ihr Eigentum stes das Ihre, solange Sie alleine im Grundbuch als Eigentümer vermerkt sind.

Hallo Martina,

die Frage ist, welche Ansprüche wem gegenüber du meinst ?

Denk immer daran, daß ihr eine Lebensgemeinschaft eingeht und der Staat daraus immer unterhaltspflichtige Leistungen abverlangen darf/kann.

Ausserdem musst Du den neuen Bewohner bei dem Verwalter „anmelden“, weil sich der Verbrauch verändern wird und somit sich das Hausgeld eventuell auch erhöhen wird.

Wenn Du „Miet-Einnahmen“ hast, dann musst Du diese steuerlich gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Bei einer privaten Steuerprüfung würden die Beamten Euch immer zu dieser neutral benannten Überweisung ansprechen.

Nein, ohne einen notariellen Vetrag kann das nicht passieren. Solange Du im Grundbuch eingetragen bist, gehört die Wohnung Dir.

Viele Grüße vom
Michael

Bitte die Fragen mit etwas mehr zusammenhang formulieren. Danke.

LG

Vippi

Tut mir leid, kann ich leider nicht beantworten. juliuszwo

Hallo,
meine Empfehlung: sorgen Sie auf alle Fälle für klare Verhältnisse. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, sind Sie die Vermieterin. Schließen Sie einen schriftlichen Mietvertrag ab, und geben Sie ihrem Lebenspartner die Hausordnung zur Kenntnis.
Denn Sie haften als Eigentümerin der Eigentümergemeinschaft gegenüber, was ihren zukünftig gemeinsamen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums angeht.
Die Miethöhe können Sie so festlegen, dass es steuerlich keine Nachteile für Sie gibt. Nur rechtlich sollten Sie auf der sicheren Seite sein, für den Fall der Fälle…Alles Gute!

Da kenne ich mich nicht so gut mit aus.
Gruß,
Andreas

Hallo!
Ich kann die Frage leider nicht sicher beantworten.
Viele Grüße
Thomas

Hi, darauf habe ich Dir bereits vor kurzem geantwortet.-Ist das nicht angekommen?- Ihr zahlt gemeinsam als eheähnl. Gemeinschaft die Hausnebenkosten und fertig- wer wieviel zahlt, müsst Ihr untereinander regeln - was soll das?
Gruß, Achim